Lasse lischt »»»
- Md Lvmmcrzm - Zeitung.
Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem Privilegio.
Montag den October.
- Ediktalvorladung.
CVUstcbbcw der Hosp'ialtt Jvhamie» Bernhart und dessen Ehefrau, Namens Anna Margare-
1ha, aedohrue Butterin alhier, ohne Leiber-Erben verstorben, und die Jntestat-Erden rru.
bekannt sind; So werden alle diejenigen, welche an besagter Oernhartischen Verlaffenschaft
als bevderseitigr Jntestai- tzibm, Ansprüche zu haben vermeyneu, bierburch also und deroge.
statt vorgeladen: baß sie in dem auf Freytag den ?ten December nächstküuftig anberahmte«
Termin, vor hiesigem Stadtgericht des Vormittags um roUhr, entweder in Person, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte erscheinen, und sich zu obgedachter Verlassenschaft als beiderseitige
Jntestar - E.ben rechtlicher Gebühr nach legitimiren, oder aber in besseo Entstehung gewärtige«
sollen da- sorhane Verlaffenschaft denen sich meldenden pnevia legitimatione ver abt vlgt werde.
Jmmenhauseu den l4ten Septbr 1792. 8. > 5 - Stadtgericht das. Göffell. Jungk.
Vorladungen -er Gläubiger.
«»chd-m id» die V»laffmschaft d«« zo Spierod, verstorbenen Schulzen«, Änton Rdfing C»»-
catsui Creditorum ernannt worden; so werden dessen Gläubiger htermtr vorgeladen, tm Termin
Donnerstag den rten November in dem hiesigen Kloster Wilbelmi in Person oder durch hinlänglich
Bevollmächtigte -«*summarischen Uutrrsuchung der Forderungen und Erklärung auf den ihnen