Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [2])

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Mit Hochfürstlich - Hcßischcn gnädigstem PrivUegie. ' 
Montag den i?iiü September. 
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Ediktalvorladungen. 
i) fTN«§ Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn. Herrn Wilhelms des IXten, Landgrafen zu Hesse», 
Fürsteu zu HerS-feld, Grafen za Catzenelnbogen, Dreh, Ziegenhain, Nidda, Schaumbürg 
> und Hanau. Sr. Hochfürstl. Durch!. Wrr zu Höchst-Dero hiesigen Regierung- gnädigst ver 
ordnete Geheimer Rach, und Regiernngs - Director-Regierung-. Räthe und Assessor«-, thun 
kund und bekennen, demnach bey Unsers gnädigsten Sandes-Fürsten uno Herrn Hochfürstl. Durch!, 
der Lieutenant Wilhelms Werner, unterm Bischöfl. Münsterischen Regiment von Wenge, zu Wa 
rendorf um Verabfolgung seiner beiden abwesenden Brüder Ludwig und Jacob zu Naüfchevberg, 
zurückgelassene Erdrheile unterthänigst gebeten, tmmittelst aber ihm auf erstatteten unrerthänig- 
• sten Bericht gnädigst besohlen worden, zuförderst Edietales auszuwürken, und dann erber- 
- um weiter- nachgesucht, daß wir demnach dessen Suchen statt gethan, und die gebotene Siif* 
* tale» erkannt haben: Als cittren, heischen und laden Wir den vor 22 Jahren auf dteKaufmann- 
schaft gereiseten Ludwig Werner und den Fähnrich Jacob Werner unterm von W-llwarchtscheu 
Grenadier-Bataillon, von Gericht-- uud Rechtswegen prremtorie hiermit, also und derogestalt, 
. . dass dieselbe in dem auf den 8tea Octob. hiermit ein für allemahl anzesezten Term n Vormit 
tags y Uhr, auf hiesiger Fürst!. Regierung erscheinen, und ihre Erbtheile nach vorggngtger 
>' Legitimation in Empfang nehmen, in dessen Entstehung aber gewärtigen sollen, daß auf Re- 
Production dieser behörtg zu verkündigenden Edicml * Citation, er Ludwig und resp. Jacob Wer- 
Zr rr t ' nee
	        
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