Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [1])

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Lasseltsche 
Whey- Uh LvMlerztm - ZeilUg. 
Mit Hochfürstlich > Heßischen gnädigstem Privilegio. 
Montag den 26^ April. 
Ediktalvorladungen. 
1) Johann Henrich wieditz, aus Langenthal, ist vor ohngefehr 16 Jahren nach Ostindien gegan- 
: gen, und Hessen Geschwistere sind um Ausfolgung seines zurückgelassenen * und unter vor 
mundschaftlicher Verwaltung stehenden Vermögens eingekommen: Er Johann Henrich Wiedttz 
wird also hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem auf den iztenZuliuS d.I. anberahmten Ter 
min, vor Fürst!. Amt HelmerShausen zu erscheinen, und sein Vermögen in Empfang zu neh 
men, oder aber, daß solches in Gemäßheit der gnädigsten Verordnung vom -tcn Februar 
1787 seinen Geschwlstevr verabfolget werden soll, zu gewärtigen. Cerlshaven den l7ten April 
1790. ' ; 8ürstl. Hess. Amt Helmarspausen. Viedenkap. * 
,) Lonrad Losse aus Deyße«, so vor geraumen Jahren nach Ostindien gegangen, wird hiermit 
vorgeladen, Donnerstags den 2aten Jun. d.J. vor Fürst! Amt zu Trendelburg sich einzufin- 
den, und das thme zugefallcne elterliche- so wie sein «igmes Vermögen in Empfang zu neh 
men , oder aber zu gewärtigen, daß solches seinen Geschwistern» nach Vorschrift der unter den 
9te»Febr. 1787 ergangenen gnädigsten Verordnung verabfolget werden soll. CarlShaven de» 
2?tenMärz ,792. 8ürsti. Hess. Amt Trendelburg. Biedenkap. 
z) Demnach im abgewichenen Monat Februar Johannes Karges, in Lingelbach, gemeiniglich der 
SchmerhanneS genannt, mit Frau und 6 Kindern, wsvsp die g ältesten Söhne Burckharbt, 
Wiegand und Melchior, bereits erwachsen gewesen, bey Nachtszeit mit Hinterlassung von Schul 
den auf und davongegangen: Ms werden vbbemelbte Vater und Söhne verordnungsmaßig 
dergestalten vorgeladen, daß sie sich hinnen Jahresfrist wiederum einstellen, außerdeme aber 
' ‘ 6 c c ge-
	        
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