Verkauf von Grundstücken. Gwckz4. @
Meistbietenden verkauft werden. Wer nun diese Gebäude zu kaufen willens ist, kan sich Don
nerstag den 8. October, des Morgens von io bis l-Uhr,zu Pfaffen Hausen in des Greben
Haus 'einfinden, sein Gebot thun, und auf das Meistbietende sich Zuschlags und gerichtlicher 7 ;
- Wehrschaft gewärtigen. Homberg den rz. Julii 1739.
von Baumbachisches Samtgericht. G. 8. H. 8le?schhut.
I) Demnach in dem heutigen Termin auf das, des Jacob Mendells nachgelassenen Kinder zuste
hende vor Uengsterode gelegene aus einer Viertel Hufe Land und Wiesen begehende geschlossene ,
Guth, samt dazu gehörigen Wohnhaus undHofreyde, nicht mehr dann izoRthlr. tu Nieder-
hessischer Wehrung geboren, hierauf aber dem gethanen Gesuche des über jene Kinder bestellten ,
Vormundes gemäß, anderweiter Termin zu dem meistbietenden Verkauf obigen Gutheö, auf
Freytag den 28. künftigen Monates August anhero anberahmt worden; so können alle dieje
nige, so dieses geschlossene Guth mit allen Gerechtigkeiten und Beschwerungen an sich zu kau
fen Lust haben, sich in praefixo alhier Morgens 9 Uhr melden, ihre Gebot thun, und des Zu
schlages gewärtigen. Niedergandern den Ziten Jul. 1739.
8reph. von Bodeiih musisches Gericht das. Chrn. £. Csllmann.
5) Es soll das dem Einwohner Wilhelm Hildebrand daher zugehörige, zwischen der Witwe
Gabrieli» und der Straße gelegenes Wohnhaus, öffentlich und an den Meistbietenden ex officio ,
verkauft werden, und ist hierzu Terminus Licitationis auf den 2ten Septb. d. I. bestimmt.
Diejenigen nun, so Lust habe», sothanes Wohnhaus zu kaufen, können sich an besagtem
Tage des Morgens von 9 bis rs Uhr, vor hiesigem Gerichte einfinden, ihr Gebot thun, und
nach Befinden der Adjudication gewärtigen. Hoof den 24ten Inn. 1739.
Adel, von Dalwigksches Gesamt - Gericht daselbsten. Krug, Lt.
4) Es soll das dem Einwohner Johannes Beller dahier zugehörige, zwischen Benedir DnngS
Rel. und George Gleim gelegene Wohnhaus und dabey gelegenen Garten, öffentlich und an
den Meistbietenden ex officio verkauft werden, und ist hierzu Terminus Licitationis auf den arten
Septb. d. I. bestimmt. Diejenigen nun, so Lust haben, sothanes Wohnhaus und Garten zu kaufen,
können sich an besagtem Tage des Morgens früh von 9 bis 12 Uhr, vor hiesigem Gerichte ein-
finden, ihr Gebot thun, und, nach Befinden der Adjudication gewärtigen. Hoof den l4tcn
Jul. 1789. Adel, von Dalwigksches Gefümigtricht dafilb^eu. Rrug, Lt.
z) Da nachdem am 5. dieses abgehaltenen Termin zum Verkauf deS Trumbachschen- ofim v. Mey- ,
sebugschen Guths zu Remsfeld extrajucficiafitcr noch ein weiteres Gebot von züzo Rthlr. ge
schehn und dahero nicht nur dieserwegen, sondern auch, weil der vom bisherigen Eigenthümer
beschehenen Anzeige zufolge im vorigen proclamale 1) eines zu besagtem Guth annvch behöri-
gen Zinses von 3 Metzen Leinsaamen, ferner, 2) der eigenen Jurisdiction auf dem Hof und z)
der freyen Pfirch-Gerechtigkeit auf 400 Stück Schaafe, nicht mitgedacht worden, ein ander- I0
weiter Licitations - Termin auf Mitwochen den r. Sept. bestimmt ist; a's wird solches und daß
alsdenn mit obigem Gebot der Anfang gemacht und nach weiterer Versteigerung dem Meist- 1
bietenden der Zuschlag obnfehldar geschehen soll, denen Kauflustigen zur Nachricht hierdurch
bekannt gemacht. Cassel den io. Aug. 178Y. B. w. Rüppcll, vig. Commiss. ,
6) Ausgeklagter Schuldenhalber sollen nachfolgende, dem Anton Mogge und dessen Ehefrau zu
Ehrsten, jetzt Johannes Köcke-s Witwe daselbst, zuständige Grundstücke, nemlich: i) sj Aök.
zwischen Ludwig Schindehütte und Ludwig Hausmann; 2) rAck. im Bruche; g) HAck. zwi
schen Jost Henrich Köckels Rel. und Waßmuth Kloppmann; 4) HAck. zwischen HanS Hen
rich Gchindehütte, und Jvh. George Kuiep; 5)»Ack. zwischen Ludwig Schindehütte Rel.
und dem Förster Bever; 6) J Ack. zwischen Ludwig SchlNdehütte Rel. zu beyden Seiten;
7 ) Z Ack. an Ludwig Schindebütte und den Gemeindswiesen gelegen, von Gerichtswegen an ]
den Meistbietende» öffentlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in
dem dazu ein tur allemahl auf den isten October anberahmten Verkaufs-Termin, auf diesi
gem Amt angeben, sodann sotten auch diejenige, welche Real-Ansprüche an vorbemeldtey
Grund-