Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1789, [1])

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Lasselische 
Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem Privilegio. 
Montag den 25 ^ May. 
Ediktalvorladungcn. 
l) Bürgermeister und Rath zu Cassel, fügen hiermit kund und zu wissen : Nachdem auf der 
.vi) vormaligen George Engelhardischen Behausung alhter in der Unterneufiadt in der Letpztger- 
straße, zwischen dem Gafiwirth Aöller und den Ewaldschen Erben gelegen, so dermalen der 
hiesige Bürger und Bäckermstr. Jacob Engelhard besitzet, sich avnoch eine gerichtliche Obliga, 
tion vom roten October 1741, über 137Z Mhlr. vom Bäckermstr. George Engelhard und des 
sen Ehefrau, geb. Lvrenzin, auf ihren Bruder und resp. Schwager, Israel Engelhard, ausgestellt, 
im Stadtgericht»-Hypotheken.Protokoll als ungelöscht eingetragen befindet, und denn auf 
darum beschehrnes geziemendes Ansuchen zur Sicherheitsstelluug des dermaltgen Besitzers ob- 
desagten Grundstück», gegenwärtige Edicralcitatior, erkannt worden ist; Als wird hiermit ge« 
' meldter Israel Engelhard, oder jeder andere getreue Inhaber vorberrgter Schuld. und Pfand- 
Verschreibung hiermit zum iteu- 2ten. und dritten- mithin ein für allemal citirt und vorgela 
den, um in termino xeremtorio , auf Dienstag den Iten September fchierSkünftig anbrzielet, 
vor hiesigem Stadtgericht zu früher gewöhnlicher Gerichtszeit gebührend zu erscheinen, sich z« 
legitimiern, die Schuld, und Pfandverschreibung zu produciren, und den Anspruch an mehrde« 
regter Engelhardischeu Behausung gültig zu machen; mit der Verwarnung, daß imUnterbkei« 
dungsfall er oder sie nicht weiter gehört, sondern präcludirt, die Obligatio» für wortificirt 
»nd bereu Löschung im Hypotheken - Protokoll erkannt werben soll. Wornach sich zu achten. 
Tasse! den h May r?8-. Bürgermeister und Kach daselbst. 
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