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Vorladungen der Gläubiger. -
>) Es ist der Steuer» RectificalvrMoriz Werner Zinck zu Zwesten, mit Hinterlessang eine-
unmündigrn Kindes verstorben, und dessen Großvater, Steuer» Evwmissair Zinck zu Fels-
berg, har als darüber bestellter Vormund die Erbschaft nach einem Gütherverzerchniß ange
treten. Da es nun bey Errichtung de- Jnventarti nöthig ist, demselben auch die Schulden
einzuverleiben: so werden die sämtliche Gläubiger gedachten Steuer Rrctificators Zinck, somit
auch diejenigen, welche gegen ihre Darlei ne Faustpfänder erhalten haben, hiemit zu dem dazu
auf F-ettaq dea lzten May auf hiesiges Rathhaus bestimmten Termin vorgeladen, um ent
weder tu Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte ihre Forderungen, ssmt dcueu iu Hän
den badenden Beweismitteln so gewiß anzugeben, und sich auf die ihnen zugleich vorzulegen
de Vergleichs- und Befriedigungs-Vorschläge zu erklären, als widrigenfals sie hiernöchst
nicht weiter damit gehört werden können. Bvrcken den egten April 1739.
wangemann. Kraft Hochs. Regierung- * Auftrag-,
t) Da sich noch einige- » wiewohl nach Abzug der Gerichtskosten sehr geringes, zu der berelt
im Jahr 1769 ausgezahlten Eoncurömasse des vormahligen Greben Melchior Eckells zu Beeiden-
dach gezogenes Geld, gefunden: üo werden dessen sämtliche CreditoreS, welche ihre Befrie
digung etwa damahlen nicht völlig erhalten, und folcherhalb denen sich jetzo zu dieser weite
ren geringen Mass« gemeldeten, oder noch nicht gemeldeten, damablen nichts erhaltenen Lvu»
creditvren vorzugehen vermeynen solten, dergestalt hiermit ex officio öffentlich vorgeladen,
daß sie des Endes im Termin den arten May d. I. vor hiesigem adel. Samtgerichte ent
weder persönlich, oder durch genugsam Bevollmächtigte erscheinen, und ihr zu haben ver-
meynendes Vorzugsrecht in eode,« ffid prejudicio preclusi zeigen, auch darauf rechtliche Er
kenntniß sowohl, al- wettere Verfügungen erwarten sollen. Hoof den izten März 178-.
Adel, vonDalwigkschesGesamt- Gericht daselbst» Ixrug, Lt.
z) Nachdem es nunmehr soweit mit der Liquidations-Sache, des, beym Regiment von
Knoblauch gestandenen und in Amerika verabschiedeten Fähnrich Vockeroth gekommen ist,
daß dessen Gläubiger, welche dahier oder beym Regiments-Kriegs-Gertcht liquidtrr haben, ih
re Befriedigung erhalten können: so wird ihnen solches hierdurch bekannt gemacht, um indem
auf Sonnabend den rz. May d.J. zu Auszahlung dieser Gelder anberaumten Termin, entwe
der in Person, oder durch Special'Bevollmächtigte zu erscheinen, und den Betrag ihrer liqut-
dtrten Forderung gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Cassel den 22. April 1789.
8ürskl. Hess. Rriegs-CsUcgium alhier.
4) Nach der nunmehro beendigten Untersuchung derer Conrad» jetzt Helfrich Hilgenbergischer
Schulden alhier, hat sich ergeben, daß solche dessen Activa mit 23iRthlr. l Alb. L Hlr.über-
steiqen, und hat man daher» in GemaSheit der gnädigsten Verordnung zu Tentirung eine-
gütlichen Vergleichs und Evitirung eine- Concurses, Termin auf den rzten May d. I. ande»
rahmt. E- werden also alle dessen Creditores hierdurch peremtorie und edietsliter solcherge
stalt citirt, daß fie in prxfixo d«S Morgens y Uhr, auf hiesigem Rathhause erscheinen, und
sich auf die ihnen zu thuende Vergleichs. Vorschläge ad Protocollum zu erklären; widrigen
Falls zu gewärtigen haden, daß auf derer erschienenen Creditvren Vortrüge nach Befinden
erkannt, und die nicht erschieueneu nicht werter gehöret werden sollen. FelSberg den 2 st tu
April 1789. Bürgermeister und Rach -afeldst. Quentin, ex Eommiffione.
5) Nachdem des Herrn Landgrafen Hvchfürftl. Durchlaucht dem in Sr. Hvchfürstl. Durch!, de-
Erbprinzen Hvchldbl. Regiment gestandenen Lieutenant Wynecken den gefuchten Abschied gnä
digst zugestanden haben: als werden alle und jede, so an gedachtem Lieutevaut Wynecken
Forderungen zuhaben glauben, hierdurch vorgeladen, um in dem auf den LtenJunii d.J. an-
berahmten Termin, Morgens yUhr dahier vor dem Kriegsgericht, entweder in Persen, oder
durch genügsame Bevollmächtige zu erscheinen, ihre Forderung zu begründen, und darauf
LU - recht-