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Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem Privilegio.
Montag den 27*2 April.
Ediktalvorladuirgen.
der, beym Leibfusilier, und nachher beym Porbek-ischen Garnison-» Regiment, zusetzt
aber in Pension gestandene Premier-Lieutenant, Johann Anton Germer, am zrtenMärz
diese- Jahrs dahier verstorben ist: So werden sämtliche dessen Erben sowohl als etwaige Cre
ditore» hiermit zu dem auf Mitwochs den aoten May nächstküuftig anberabmten Termin
verabladet, um alsdann zu gewöhnlicher Morgen-zeit auf Fürst!. Kriegs-Cvllegti Expebir-
Stnbe in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, zu erscheinen, ihre Gerechtsame
und Forderungen gehörig darzuthun und zu liquidiren, darauf aber rechtlicher Erkenntniß,
im Ausbleibaugsfall aber leztere zu gewärtigen, daß sie mit ihren Forderungen bey diesem
Liquidation-verfahren nicht weiter gehört, sondern der Nachlaß an die sich dazu legitimirende
Erben verabfolgt werde. Cassel den n. April 1789.
8 ürstl. Hess. Rrlegs-Collegium daselbst.
i) Andrea- Curtb, aus Gertenbach, und Job. Heinrich Storck, aus Alb-hausen, werden al-
au-gerreteue Unterthanen, von Gerichtswegen dermaßen cittret, daß sie sich binnen der ge
setzmäßigen Frisi wieder einstellen, oder wegen ihres etwaigen auswärtigen Etablissements die
höchste Erlaubniß auswürken; im widrigen F^ll aber zu gewärtigen, daß ihr Vermögen,
wenn da- S6te Jahr ihre-Alter» bescheiniget worden, den nächsten Auvrrwandten verabfol
get werden wird. Berlepsch den istcn April r78y.
Adelich von Verlepschisches Gericht daselbst. G. $% Suncheim.