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Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem PriviLegio.
! 78912
Jahr.
12 —
Stück.
Montag den 23*5 März.
• ■ • Ediktalvorladungen.
1) f^eö Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm IX. Landgrafen zu Hessen,
Fürsten zu Herssirld, Grafen fix Catzeneinbogen, Diez. Aiegenhavn, Nidda, Schaumburg
. und Hanau re. Jhrv Hochfürstl. Durchl. zu Dero französischen Justiz»Kanzley Wir verord
neten Directvr, Räthe und Assessors, fügen hiermit öffentlich zu wissen: Demnach der ge
wesene Grebe zu Leckringhausen, Jsaac Jeremie Gtrard und dessen Ehefrau Madelaive, ge-
bobrne Guiminel, wovon jener vor geraumer Zeit, leztere aber im abgewichenen Jahre auf
hiesiger Oberneustadt verstorben, in einem hivterlasseuen vom Amte zu Wolfhagen om y. Junit
1755. aufgenommenen ^ettsmcnto recixroco dergestalt über ihren Nachlaß disponiret, daß
auf erfolgten Tod des leztlebevden der Frauen nächste Erben, mit den nächsten Anverwand
ten des Manne- auS den 3 Stämmen Moyfe, Alexandre und Michel Girard in das über
bleibende Vermögen, nach der Köpfe Zahl sich vertheilen sollen, die sich angegebenen Ver
wandten aber, drn bey ihrer Legitimation obwaltenden Zweifel, ob sie auch die einzigen Er
ben der äekunLiorum , wegen Uavollständigkett der Kirchenbücher bisher zu erlrdigen nicht
vermocht, tun öffentliche Vorladung der etwaigen sonstigen Interessenten geziemend bey UuS
angestanden, daß Wir dahero diesem an sich billigen und rechtlichen Gesuch statt gethan, und
gegenwärtige Edictal. Citation erkannt haben. Wir cittrev, heischen und laden demnach alle
diejenigen, so an dieser Erbschaft, wegen gleich naher ober allenfalls näherer Verwandschaft
1 mit den Verstorbenen, Anspruch zu haben vermeyneu, edictaliter und peremtorie in der Maße
— . Nu hier-