bestimmt worden, worin alle und jede, welches« erjagtem Richard und dessen Ehefrau ex
quocunque sit espite einige Ansprüche oder Forderung zu haben vermrynen, vor diesigem Fürst!»
Justiz.Amt weniger nicht, entweder tu Person oder durch genugsam Pevollmächiizte ersckei,
ven, als auch ihre Ansprüche und Forderung liquidiren, widrige«- aber, daß sie bey duser
vcbit. Sache weiter nicht gekört, sonder« adgewresen werden sollen, als wird solches andurch
sub comminato prxjudkio öss-ntlich bekannt gemacht. Neukirchen de» 24. August 1785»
8- ä- Justiz Amt das. Lampmann.
Jo ) Nachdem tu deS beym hochlödl. jetzt Jang von LoSdergtsche» Regiment verstorbenen Lapi-
taine Rirs V 'rlaffenschasts- Sache, von denen, beym Kriegs-Gericht dieses hochlödl. Regi-
ments in America sich angegedeneri Gläubigeren nicht vollständig liquidiret und daher des
Eudes ander wertiger Terminus auf Mvurag den ivren Oct. s. c. angesetzt worden ist; so wer
den hiermit alle diejenige Creditorcs welche ehedem vor gedachten Regimrns» Kriegs« Gericht
ihre angezeigten Forderungen entweder noch nicht völlig, oder bereits durchaus liquuUrft
und svlchenfals darüber Bescherdt erhalten haben sammt und sonders vorgeladen, um inprsc-
fizo cuf Fürst!. Kriegs » Lolleg-i. Expedir - Stube , zu gewöhnlicher MorgenSzrtt-, so gewiß
ohnausdlriblich in Person, vöer durch anrerchend Bevollmächtigte zu erscheinen und ihreprre-
tenlioneu respeñive durch krodllöiion derer darüber in fänden habe» den Documente und Kriegs-
Gerichts'-Bescheide ohne längeren Verzug gebührend zu begründen, darauf aber rechtliche
Erkenntniß oder bey etwaigen Zurüctoutben ohnfehldar zu gewärtigen, daß svlchenfals ohne
Unterschied so ein als der andere mit seiner Forderung pradudiret , und bey diesem Liquida
tion;- Verfahren nicht weiter gehöret werden solle. Lastel den 1. Sept 1785.
8» 6- Rriege - LsUegium daselbstM.
U) Nachdem in des beym hochlödl. von Mirbach modo Jung von rloSberztschen Regiment ver
storbenen Odrist- -rentenant von Schieck Berlassenfchasls. Sache, die Liquidation nnvmehro
beendiget ist; die lasaña aber von denen Nquidirten Paslivis sehr beträchtlich überstiegen wird,
und daher Terminus ZUM Verfahren Über derer Lreditvrum Vorzugs-Rechte auf Montag den
Lgten Oct. nächstkünftig angesetzt ist; in welchem so vre! sich dermalen ex Eis ersehe« lässet ,
nach Abzug derer denen zur Zahlung gelangenden Creditoren pro rata abzukürzende» Gerichts-
Kosten, ausser des Defuncti röcdieurea EiffertS Forderung, wegen seines zum Tyeilnnd zwar
mit 15 Rthlr. 17 Aid. 3 hlr. privileg,°rt«i DienstlohnS, I) des vefunäii nachgelassenen Wit
tib, rationc ihrer mit 420 Rthlr. liquid erkannten Illatoriim, 2) der Inspector Heusinger za
Holzminden, «egen der mit einer privat Hypothec versehenen Wechsel-Schuld von 25s Rthlr.
und circa 185 Rchlk. Zinsen, bin Vorzug behaupten, der verbleibende Kett aber deven sämt
lichen übrigen Gläubigeren, unter welchen keiner vor dem andern ein Vorzugs-Recht tu Be
tracht ihrer auf blvse Chirographa gegründeten prxtensorum gebühren möchte, so kann vhve
Unterschied der Zeit pro rata zu vertheilen seyn börste; so wrrd solches devensel^en hiermit
sammt und fonbers bekannt gemacht, um in prxöxo auf Fürst!. Kriegs-LoIIegii Lxpedir-Str!-
be zu gewöhnlicher MorgenSzeit ohnausblribstch inPerson oder hinreichend Bevollmächtigte zu
erscheinen, und ihre etwa dennoch zu haben vermeintliche prioritxts-Rechte nach Maas dev
gnädigst emanirtcu Verordnung sofort mit allen Probatoriis vollständig ad protocollum vorstel
lig zu machen und auszuführen, darauf aber rechtliche Erkänntniß, so wie in dessen Entfie»
bnna zu sewärtigen, daß sie damit nicht werter gehöret, sondern eS bey dieser vorläufigen
LlalLñcñtion gelassen und in Contumaciam deö ein oder andern hiernach die Auszahlung und
distribution der Gelder rechtlich verfüget werde. Lass! den 8. Sept. 1785.
8. 6- -Kriegs - Collegium daselbst.
ji) Nachdem in der Verlaffenschaft de- im hochlödl. dermalen Erbprinz modo Prinz Wi.belmS
Regimen! verstorbenen Hauptmanu WinkelmannS die Liquidation gernbigr, auch der 8tatu>
Mass* aufgestellet worden, nnd deren Bestand also beschossen ist, daß solcher nach Abzug dev
Gerichts Gebühre» unter die sich vorhin angegebenen sämtlichen Cblrograpbarischeu Crcditores
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