Lasselischk
P olices • und Lvmmercim - Zeitu ng.
Mit Hochfürstlich -Heßifchcn gnädigstem Privilegio.
Montag den 8— August.
Forst - und Zagd - Straf- Regulativ
in den Fürstlich - Hessen - Casscllischen Landen, nach welchem vom Anfang August i?8S
an, die Verbrechen bestraft werden sollen.
(zur Verordnung im vor. Stück gehörig)
i) Holz-Frevel betreffend.
meinen gesund, u Eichen-oder Tannen-zu Bau-oder Werfholz brauchbarer
Stamm von vier Schuhen und darüber am Stamm im Durchschnitt dtck hau
et und entwendet, soll ohne Uaterschied der Lange geben - .
Für einen dergleichen von Z Schuh bis 3 Schuh 11 Zoll dick - »
Für einen dergleichen von r Schad bis 2 Schuh ri Zoll dtck - , -
Wann einer von vorstehenden Stamme« zur Welle tauglich ist *
Für einen dergl. von l Schuh bis 1 Schuh 11 Zoll dick « 9
Für einen dergl. von 4 Zoll dis 1 l Zoll dick » - ,
Für einen gesunden Büchen - Hainbuchen - Eschen - Ahorn -Ilmen-Maßrllern- Aspen
Erlen. Birken und dergleichen zu Werkholz brauchbaren Stamm von vier Schu
heu, und darüber am Stamm im Durchschnitt dtck, «benfals ohne Unterschied
der Länge - * . ,
Für eineu dergleichen von 3 Schuh bis 3 Schuh ti Zoll dick »
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