ZIS iSteî Stück.
Besondere Anzeigen.
l) Bey ber mit bekannter guten Ordnung, und den vestgesetzten Solennitäten vollzogenen yzten
f iehung derHochfürstl. Hesse»'Marburgischen gnädigst garantirte»Zählen-Lotterie, sind diese
tumern:
83. 27. 90. 44. 12.
tu* dem Glücks » Rade gezogen worbe«. Die lözte Ziehung in Darmstadt geschiehet den iz.
April. Dteazote Ziehung in Cassel den soten- Die 94t« Ziehung tnMarburg den 27.-desseld.
und die folgenden vo» 3 Z» 3 Wochen. Cassel den 6 . April 1785.
General-Direction der Hschfürstl. Hess. LaffeUscben gnädigst «aramtrten Zahlen-Lotterie.
S) Demnach deS regierenden Herrn Landgrafen zu Hessen Hochs. Durch!, ans untrrthänigsteS
Ansuchen der Gemeinde Oechsen hiesigen Fürst!. Amts deren Markt. Privilegium dahin zu
erneueren gnädigst geruhet haben, daß dieselbe von neuem mit r Krahm, und 2 Viehmärkten
dergestalt hinwiederum privilegirt worden, daß solche, und zwar das erstere auf den Montag
nach Rogate, und das andere auf den Montag nach dem izten Sonntag Trinitatis, und je«
des Markt 2 Tage, nemlich einen Tag ein Krahm- und den andern Tag ein Vrehmarktjge-'
halten werden soll ; einfvlglich dieses Jahr die beyden ersteren Tage auf den sten und zten May,
die 2 lezteren hingegen auf den raten und rgten Aug. einfallen; So wird solches einem jeden,
der diese Märkte zu besuchen willens, oder dem sonst daran gelegen ist, mit dem Beyfügen
hierdurch bekannt gemacht, daß auf diese Markttage vor das Unterkommen vor Menschen und
Vieh sowohl die nöthige Veranstaltung gemacht, als im übrigen auch denen V-rkäufferew zu
Feilbietung ihrer Waaren oder Viehes der hierzu bestimmte Platz angewiesen, überhaupt aber
alles nach Marktrecht und Ordnung gehalten und eingerichtet werden soll. Vacha den i4ten
März r?85. Giesler. L. Martin. f :
3) Nachdem die sichere Anzeige geschehen, daß der Verordnung vom ryten Juniuö 1775. zuwi
der von neuem mit fremden und ungestempelten Karten gespielt werde, diesem ordnungswi
drigen Verfahren aber keinesweges nachzusehen stehet; so wird solches jedermann hierdurch,
zur Warnung bekannt gemacht, und ist denen Policen. Bedienten alles Ernstes aufgegeben,
fleisig auf die Einbringung fremder Karten zu invigUiren, und davon gehörige Anzeige zu
thun. Cassel den 30. März 1785. Aus SórftJ. pslicey. Lommissisn.
Gelehrte Nachrichten.
I) Nachdem das erste Alphabet vom sechsten Theil der Sammlung Fürst!. Hess. Landesordnun.
gen, welches die vom ü. Fedr. 176a bis zum i6 Sept. 1763. ertheilte Verordnungen enthält,
die Presse verlassen hat; So können die Hrn. Liebhaber solches bey dem Verleger, Buchdin,
der Seibert alhier, gegen Bezahlung des Pränumerations-Preises von einem \ Fl. nach Ge
fallen abholen lassen. Der Verleger macht zugleich nachrichtlich bekannt, daß er, zu Abwen
dung fernern VerlustS und Schadens sich genöthiget siehet, bey dem Abdruck des gegenwär
tigen Theils auf die Anzahl der sich angebenden Hrn. Pränumeranten Rücksicht zu nehmen,-
mithin nur so viel Exemplarien drucken zu lassen, als sich deren bis den tten nächsiküuftigen
Monats Julius angeben werden. Solté übrigens jemanden von den bereits gedruckten 5,
Theilen mit ein oder dem andern Theil besonders gedienet seyn, so ist derselbe auch .hierzu
erböthig.
. .Bücher-Ankündigungen.
r) Bey dem Buchdrucker Herrn Hampe ist ein Gedicht auf den Tod deS Herrn Pfarrer placs-
jsriius mit dessen Silhouette für 4 Alb. zu haben.
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