Kasselische
Polices. md Lvinimcien> Zeitung.
Mit Hochfürstlich-Heßischen gnädigstem Prwüegio.
Montag den November.
EdLktalcLtationen.
r) fM-rm George Heße vo» der Bergfreyheit Abterode, welcher ohne zuvor erhaltme Erlaub-
niß außer Landet gegangen, wird hierdurch edlÄaltter citiret, daß er sich btnnm Jahrs Frist
ohnfehldar wiederum sistiren, oder widrigenfalls der Ordnungsmäßigen Confiscation seiner
Vermögens gewärtigen solle. Alleudorf in Sooden, den l«. Octob. 1784»
8 ürstl. Hessisches Zustitz - Amt daselbsten.
2) Heinrich, oder sonst, Johann Heinrich Aschermann Zuckerbecker oder Reiniger, aus
der Stadt Gudensberg in der Landgrafschaft Hessen »Cassel in Deutschland, ader letztlich
wohnhaft m Lauem Street, Goodmans Field in der County of Middlesex ist gestorben, und hat
durch l'ettswent an die Söhne und Töchter seiner Schwägerin Kathertne Knolt, von erwehntem
Ort Gudensberg, die Summa von 150 Pfund Sterling zur Erbschaft hinterlassen , um unter
ihnen getheilet zu «erden, nach Verlaffung anderer Vermächtnisse, gab er das übrige von sei
gren Güthern, nach Abzahlung seiner verlassenen Erbschaft und Schulden, an die von seiner
leidlichen Mutter gedohrnen Brüder und Schwestern, jedem ein gleiches Theil, und falls selbi
ge vor ihm mit Tode abgehen, an die» Sterbende oder Verstorbenen hinterlassenen Kinder
von bemeldten Bruder und Schwestern. ES sey also zufolge einer Anordnung der
hohen Canzeley vo» Gros«Britannien, kund hiemit gethan, daß alle und jede Personen die zu
solcher von Heinrich oder sonst Johann Heinrich Aschermann laut Testament, verlassenen Erb
schaft derechtigetj find, oder sich berechtiget zu seyn gedenken, zwischen der Zeit vom ayte»
Octob. und den 24ten Deeemb. dieses Jahrs 1784 sich bey John Hett Esquire seiner von den
Meistern der Canzeley, zu Symonds Inn, in Chancery Lane, London, Wege» solche Fordern»-
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