Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1784, [1])

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Morgens früh y Wr rn meiner Behausung zn erscheinen, ihre Forderung gehörig z» liquidi- 
ren und darauf Bescheids zu gewärtigen. Dre nicht erscheinenden werden unfehlbar präclu- 
dirt. Rotenburg oen so. Apri! 1784« König Dr, Vig. Commfslionis. 
z) Nachdem der Bremer Kaufmann Gottfried Asmus von hier aus der Kupfer Mühle gebär» 
. ttg, vor kurzem in Bremen verstorben, welcher aber auf fttr-e hiesige sogenannte Kupfer-Müh 
le und Güther so viele Schulden theils contrahirt theils hineirgetrerten, daß cs in allen Be 
tracht das Ansehen hat, als wenn des Defuncti Vermögen alhrer nicht hinreichend ftye, seine 
diesige Creditor-es völlig ZU befriedigen, wes Endes e-auu auf Ansuchen einigen Credirvren.zu 
Liquidirung derer Schulden terminus auf Donnerstag den 17. Junrue anberaumt worden;Ä!S 
werden alle diejenigen, welche an besagtem Km-fiuann Gottfrked Aßmr?s gegründete Ansprü 
che zu baden v^nnsynsn, cndurch dergestalt cdictaKter ciurt, daß sie in prrestxc» zu gehörrger 
Gerichttzeit vor hiesigem Fürsilichen Stadt Gerichte entweder in Person, oder durch genug- 
. fam Bevollmächtigte erscheinen ihre Forderungei, anbringen, und rechtlich begründen; irr 
Entstehung dessen aber sich der ohnfehlvaren Präclufion gewärtigen sollen. Homberg den 25*. 
April 1784. Hürstl. Hess. Gindrgerrchl das. in fidem. G. H. Lauer. 
6) Alle diejenigen, welche au dem verstorbenen Sprützenmacher Johannes Schuwtrth etwas zu 
fordern haben , wollen solches binnen hier und 8 Wochen bey. denen Vormündern Henrich 
Hamburg und Georgs Heinemann zu Sandershause« anzeigen. 
7 ) Auf Instanz der Intestat-Erben des beym hochlöbl. von Befischen Regiment gestandenen 
und in America verstorbenen Capitaine von Stern werden hierdurch alle diejenige, welche an 
dessen Nachlaß gegründete Auforderungen zu haben vermeynen zu dem auf Donnerstag den 
Lten Julius a. c. nächstkünfttg anderahmten Termino veradladet, um sodann auf Fürst!. 
Kriegs Collegii Expedir-Stube zu gewöhnlicher Morgens Zeit in Person, oder durch anrei- 
chend Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen ordnungsmäfig zu liquidiren und dar, 
auf Rechtlicher Erkenntniß, so wie im Nlchterscheiuungt-fall sich der Präclusion bey diesem 
Liquidations-Geschäft und daß der Nachlaß an dir Erben exrradiret werde, zu gewärtigen. 
Cassel den 6 . May 1784» & H- Kriegs-Collegium hiersclbften. 
z) Alle diejenige, welche an des beym hochlöbl. dMrgclellr modo von Bischhausischen Grena- 
bier Regiment gestandenen in America verstorbenen Capitai» Stebells gegründete Schuld- 
forderungen zu haben vermeynsn, werden hiermit zu dem Ende auf Donnerstag den srrn Jul. 
nächstkünfttg anderahmten Termino veradladet, um sodann zu gewöhnlicher Morgenszeit auf 
Fürstl. Kriegs-Collegio in Person, oder durch anreichend Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre 
Forderungen gebührend und vrdrmngSmäsig zu liquidiren, und darauf Rechtlicher Erkenntniß, 
fo wie n« Nichterscheiunngsfall der Präclusion bey diesem Liquidatjonsverfahreu, und daß 
der übrige Nachlaß an des Defuncti Intestar - Erben abgegeben werde, obnfehlbar zu gewär 
tigen. Cassel den à. May *784» 8. H. Kriege - Collegium allhier. 
^ V e v t a n f t €5 a c n> 
I) Nachdem aÆ inßanriani derer Hofmann eschen Erben zum freywMgen Verkauf ihrer gemeür, 
schuft lichen Behausung allhier in der Unterneuftadt in der Creutzgasse an dem Stadtdiener 
Gerhvld gelegen, mit Vorbehalt des der Hofmannischen Witkib darinnen Lebenslang zustän 
digen freyen Sitzes , Terminus auf Donnerstag den 5ten August schiere künftig præfigirt wor 
den ; als können diejenige, welche darauf zu bieten gesonnen, sich in pncfixo vor hiesigen^ 
Stadtgericht angeben, ihr Gebor thun und darauf das weitere gewärtigen. Cassel den 12. 
May 1784. Ex Commilîîonc Senafus> % 8. Koch, Stadt-Secrctarnrs. 
«). Ts wollen die Röhlingschen Erben ihre in der Schloßstraße nahe beym Bnnk gelegene Be 
hausung mit Nr. 598 . bemerkt, verkaufen; und find bereits k200 Rrhlr. darnfgeboren; wer 
à mrhreres zu geben gesonnen, kann sich beym Kaufmann Hr. Hellmuth melden^ 
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