Vom izken October 173z. 72 z
z) Alle diejenige, welche an des verstorbenen Burggrafen Schultz Nachlassenfchaft gegründete
Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch zu dem auf Dienstag den 25. Nov. c. a.an-
bershmten Termin verabladet, um sodann z» gewöhnlicher Morgenszrjl auf Fürst!. Hofgericht
in Person, oder durch hmrelchend Bevollmächtigte zu erscheinen, rhre etwaige Forderungen
ordnungsmäßig zu liquidrren und darauf rechtliche Erkännrnis, so wie im Nrchlerscheinuugs-
fall der Präclusion ohnfehlbar zu gewärtigen. Cassel den 24. Sept. 178z.
8. H. Hof-Gericht.
4) Alle diejenigen welche an dem hiesigen Bürger und Goldschmidt Conrad Klose und dessen
Frau sit ex quocunque capite einige Forderungen zu haben vermeynen, werden hiermit ediÄa-
liter & peremtorie citirt, tu Termino den rykeu Ocl. so grwiß vor mir entweder in Person, oder
durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen der Ordnung gemäß zu li-
quidiren und zu verificiren , als wtdrigenfals dreselbeu der ohnfehldaren Präcluston gewä>ttgeu
sollen. Rotenburg den 20. Aug. 1783. iz.H. R.Ralh u. Amunann. I. A. König.
5) Nachdem der über den verstorbenen Kriegs» und Domainrn »Rath Aimmermann entstandene
Concurs nunmehro so weit beendiget ist, daß die Massa unter die Gläubiger vertheilt wer
den kann, und hierzu Termin auf Mittwoch den 2yften Octobr. anberaumt stehet; so wird
solches folgenden auswärtigen Herrn Gläubigern, oder deren nächsten Erben, namentlich Han,
delSman« Köhne, Roux, Fredicke, Collrn, Hrck, Walpert, Weder, Mühlenverwalrer Blanckö
Erven, Peruqnier Sonnenkalb, Fenstermacher Höckel, und Wittib Horschin zu Cassel, auch
Handelsmann Wöhler zu St. Goär des Endes detauvt gemacht, daß sie besagten Tages Vor
mittags y Uhr. auf hiesigem Amthaus erscheinen, und das ihnen ertragende entweder in Per
son, oder durch einen von ihnen specialiter dazu zu devollmächtigendenben Mandatarium in Em
pfang nehmen mögen. Homberg den 22. Sept. r78Z. Lleyensteuber. Ex Commislione.
6) In der bey hiesigem Fürstlichen Amt und Stadtgericht bisher pencient-gewesenen weyland
Posthrlter Johann Franz Hundertma cklschen Concurssache, ist das Lkquidationsgeschäfte nun
mehro völlig beendiget und Terminus aci deducendam prioritatem auf Donnerstag den SZten
Octobr. dieses Jahrs anberamt; sämtlichen Creditoribus des genannten vebitori, Communis,
wird also dieses hierdurch zu dem Ende bekannt gemacht, um in prrefixo früh 9 Ubr auf hie
sigem Ratbhause entweder persönlich, oder durch gehörig instruirte Mandatarios zu erschei
nen, der Priorität wegen nvthdürftig ad krotocollurn zu handeln, und hlerauf so wie in Con
tumaciam weiterer rechtlichen Erkänntniß zu gewärtigen. Hofgeismar den rg. Aug. 1783.
8ürstl. Hess. Amt u. Stadtgericht das. Martin, Justiz Amtmann. Hartwig, p. t. Confuí.
7) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun kund und fügen hiermit zu wissen, wes gestalten wir
über des verstorbenen hiesigen Gastwirths Johannes Korbers Vermögen, nachdem solches zu
Befriedigung derer sich gemeldeten Creditorum nicht hinlänglich befunden worden, den Cvn-
turs- Proceß erkannt, und des Endes ad iiquidandum Credita Terminum praejudicialem auf
Frey rag den zoten Januar des necbstinstrhenoen 1784*™ Jahres präfigrret haden; wir c,tiren,
heischen und laden demnach euch sämmtliche des verstorbenen Gañwirrhs Johannes KörberS
bekannte und unbekannte Creditores hiermit von Amts- Gerichts- und Rechtswegen zum
ersten, zweyten und dritten, mithin ein für allemahl und wollen, daß ihr in praefixo peremto-
rio vor Uns auf hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde ohnanedleidlich und in
allem instruct erscheinet, eure habende Forderungen der Behör liquidiret, und was sich sonst
nach Maaß der neuen Proceßordnung gebühret, verhandelt, mit der Verwarnung, ihr erschei
net und thut solches alsdann, oder nicht, daß ihr bey diesem Ccncurs weiter nicht gehöret/
sondern g-wrß präcludiret und auf der geschickt erscheinenden Creditorum förmliches Anru
fen erkannt werden soll. W. R. Cassel den 20. Septembr. 1783.
Bürgermeister und Rath daselbst.
8) Nachdem von Fürst!. Regierung niirjconrmittiret worden, des Herrn Oberstlieutenants Wolff
von Gudenderg sämmtliche Creditores über die von demselben zu thuende Vergletchsvorschläge zu
Kkkkkr ver.