46tes Stück.
Drehe, Schief- und Geschirr, Eisern gemacht, und nach der Taxation zurückgelassen werben
müssen. Pachtliebhaber können sich also besagten Tages Vormittags alhicr eiufinden, und
nachdem sie sich durch Obrigkeitliche Attestats, daß sie derselben als gute Landwirthe vorzu
stehen, auch hinlängliche Sicherheit zu stellen im Stande, zur Licitation legitimiret, ihre Ge-
dotte thun, und nach Befinden das weitere erwarten. Herrenbreitungen den 20. Oct. 1780.
I) Nachdem Hochfürstl. Regierung auf Instanz derer Hrn. Gebrüdere Hof-Marschall- und Land-
rath von Dalwigk zu Lützelwig gegen den Pfarr Cranz zu Grosen-Englis mir committirt, deS
letzteren Creditores de prioritate certiren zu lassen, und praevia Classisicationc einem jeden der
selben suo loco zu seiner Forderung, aus dem mit Arrest bestrickten ^ theil Pfarr-Besoldung zu
verhelfen, ünd daun hierzu Termin auf den zoten Nov. anberaumt worden; so werden alle
diejenigen, welche an gedachtem Pfarr Cranz zn Grosen Englrs bereits liquidirte Forderungen
haben, hierdurch vorgeladen, besagten Tages den zoten Nov. Vormittags 9 Uhr allhier vor
der Commission entweder in Person, oder durch gnuqsam legitimirte Anwälde zu erscheinen,
und ihre vermeinten Vorzugs-Rechte so gewiß zu dcduciren, als im Gegenfalle der Präcku-
sion öhnfeh'lbär zu gewärtigen. Homberg den 9. Oct. 1780. ' Rlepeiisteuber.
s) Alle diejenigen, welche an des verstorbenen Bürger und Schreinermstr. Mohrs Nachlassen
schaft gegründete Schuldforderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch citirt, in dem ad li-
quidandimi auf Donnerstag den I4ten Dec. 3. c. angesetzten Termino auf hiesigem Ralhhaus
Vormittags zu erscheinen, und ihre Ansprüche sub praejudicio praedufi zu liquidiren. Homberg
den 9. Oct. 1780. 8ürstl. Hessisches Stadtgericht dah. In 6dem. Bauer.
Z) Da nach erfolgtem Absterben des Hutbfadricanten Bertranv dessen Hinterbliebene Wittib mrt
des erstern Associe sich zu separiren zur findet; so wird solches des Endes hiermit öffentlich be
kannt gemacht, damit alle diejenige welche an der Compagnie ex quocunque capite etwas zu
fordern haben, sich binnen hier und drey Monaten bey dem Kauf-und Handelsm.Hrn. Sarto
rius in Cassel melden mögen, weil erstere nach diesem vor nichts responsable seyn kann. Cassel
den iten Nov. 1780.
4) Da man dcn ganzen Schuldenzustand des vor einigen Jahren dahier in Barchfeld verstorbe
nen Prinz Friedrichs zu Hsssen-Philipsthal Durch!, gründlich zu untersuchen vor nöthig be
fanden; als werden alle diejenige, welche an des Höchstsee!. Prinz Friedrichs Durch!, etwas
zu fodcrn haben hiermit öffentlich vorgeladen, daß sie Dienstag den zoten Januar künftigen
r78lten Jahres alhier in Barchfeld in des Beamten Wohnung persönlich, oder durch hinläng-
licti Bevollmächtigte ohnfthlbar erscheinen, nicht nur ihre Foderungcu zu Protokoll angeben,
und gesetzmasig begründen, sondern auch auf die vorzulegende Vergleichs- und Befriedigungs-
Vorschläge sich erklären, oder widrrgenfals des rechtlicher, Verfahrens in ihren Ungehorsam
gewärtigen sollen. Barchfeld den 21. Oct. 1780. H. L. Scheffer, 8. Pbittpsthal Amimann.
z) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun und fügen hiermit zu wissen, nachdem auf die
von Hochfürst!. Regierung unterm töten Aug. h. a. anhero ergangenen Verordnung zu Ausfüh
rung des über des alhier vor geraumen Jahren verstorbenen Adjutant Johann Werner Stein
metzen nachgelassene nunmehrö ebenfals mit Tode abgegangenen Wittib geb. Grebin Vermögen
vorhin erkannten Concursus nicht nur ein anderweiter Contradictor bestellet, sondern auch ad li-
quidandum credita anöerweiter Terminus praejudicialis auf Freytag den LZten Febr. des nächst,
insteheuden 178iten Jahres sub pcena praedufi präfigiret worden; als citiren, heischen und la
den wir euch dre sämtliche ovqedachte der Sternmetzischen Wittib bekannt auch unbekannte Cre
ditores . und wer sonst an deren Nachlassenschaft ex quocunque capite & causa einigen An-
8» H. Rcmherey - Amt daselbsten.
Citationes Creditorum .