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Pachrvestand jit nehmen gesonnen sind, können sich in dem ans den 2-cken Cctobcv schiersküuf-
tig des Vormittags um 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhaus einfindcn, ihr Gebot tdnn, und
nach befindenden Umständen des Anschlags gewärtigen. Waldcappel den 22. Sept. 1780.
C om miss. Loci samt Äpgmstr. und Rath. Schotten. Z. L. wangcrnaiin.
s) Nachdem die znm von Rerneck'rscheu Erv-Rrtter Guth Sieberdauftn gehörigen Scha ifrrifren
zu Westuffeln und Niederàsimgen von MichaeUstag a. c. auf drey Iabre anderwärts an den
Meistbietenden verpachtet werden sollen, und des Endes terminus lidtationis auf Montag den
2Z. Oktober fchierskünftig anberahmt worden; so können diejenige, welche darauf zu bieten
Lust haben, sich alsdann des Vormittags 10 Uhr in gedachten Sreberhausen ernfinden, das
Nähere vernehmen, und darauf tes Zuschlags gewärtigen. êieberbauseu den 22. Sept. 1780.
Ioh. Christoph jzricdr.Luch, Adel, von Remcckischer Gerichtöhalter düsclbsten.
Citation es Creditorum.
1) Nachdem bey Fürst!. Regierung allhier des verstorbenen Samt-Hofgerichts-Advocar Ried-
gans naff>gelassene Frau Tdchrer, des Herrn Pfarrer Suchrer Ebeconsortin, die Erbschaft
ihres bemelten Vaters tura beneficio legis & inventant anzutrettcn sich erkläret hat, so'chem-
nach dann vön ermeldter Negierung mir commitiret worden, des Defuncti Nachlassevfchafr zu
inventiren, hierbey aber vhuumgänglich nöthig ist, dag die Riedgansische j?astiva in das In,
ven tari um eingetragen werden; als geschiehet allen denenjenigen, welche an den bemelten Ad
vocar Rredgans etwas zu fordern haben, von Commissonswegeu hiermit die Bedeutung, ihre
etwaige Forderungen, so wie sie solche allenfals hrernächst mit Bestand liquidiren können, bey
mir dem Eommiffario u dato an innerhalb 4 Wochen ohnfthlbar einzuliefern. Marburg den
2Z. Sept 1780. 8. 2l. M. kxöhler, Regiorunge-Registrator. Vigore Comniillionis.
2) Es werden hiermit alle und jede, welche an dem Nachlasse des in America verstorbenen beym
hochlöbl. Regiment von Bofe gestandenen Regiments-Feldscheers Maurers gegründete Forde
rungen zu haben vermeynen, auf Jnstantz dessen Intestat-Erben verabladet, in dem auf Mcu»
tag den roten Rovemb. nächstkünftig avberahmten Tetmino zu gewöhnlicher Morgenzeit, auf
Fürstl. Kiiegs-Eollegck Expedirstude entweder in Person, oder durch cmrcichend Bevollmäch
tigte zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und zu liquidiren, und darauf rechtliche Er-
känntniß, im Ausdleibttngsfall aber zu gewärtigen, daß sie damit präcludiret und der über
bleibende Nachlaß des Deffuncti, an dessen Intestat - Erben werde abgegeben werden. Cassel den
18. Sept. 1780. 8ürstl. Hess. Rriegs-Collegium hierselbsten»
Z) Wir Bnrgsrweister und Rath zu Cassel tönn und fügen hiermit zu wissen, was gestalten,
wir über des hiesigen Bürger und Kramer Christoph Albrechts Vermögen, nachdem man sol
ches zu Befriedigung derer sich bereits gemeldeten Creditorum nicht anreichend gefunden-, den
Conçues Proceß erkannt, und des Endes sd liquidarrdiim Crédita 1 Terminum prajudidaldn auf
Freytag den 2ten Februar des nächstrnstel,enden i78tten Jahrs präftgiret haben; wrr cltirerr,
berschen und laden demnach euch sämtliche des Kramer Christoph Albrechts bekannte und um
bekannte Créditons hiermit von Amts-Gerichts wegen zum Nen, 2ten und zten, mithin em
für allemahl und wolle», daß ihr in praefixo peremtorio vor uns auf hiesigem Stadtgericht za »
gewöhnlicher Gerichrsstunde ohnausbleiblich und in allem instruÄ erscheinet, eure habendeFor
derungen der Belwr liquidiret. und was sich sonst nach Maaß der neuen Proceß -Ordnung ge
bühret, verhandelt, mit der Verwarnung, ihr erscheinet und thut solches alsdann oder nicht,
baß ihr bey diesem Concurs weiter nicht gehöret, sondern gewiß präcludiret und auf der ge
schickt erschienenem Creditorum förmliches Anrufen erkannt werben soll. W. R. Cassel den
12. Sept. 1780. Bürgermeister und Rath daselbst.
4) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun und fügen hiermit zu wissen was gestalten, wir
über des ausgetretenen hiesigen Bürger und Strumpfwedermeister Johann Conrad Reinhard
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