igs utes Stücke
,%a* c. auf ällhiesigem Rathhause einfiuden, ihre Gebot thun und nach einberichteter gnädigste,
Approbation von Hochfnrstl. Steuercollegio des Zuschlags gewärtigen. Trendelburg de,
16. Febr. 1780. Dedekin. M. wiechard. p. t Conftd.
-) Nachdem die bisherigen Pachtjabre erstlich des hiesigen Gemeiner Stadt privativ« zustehende, ,
Weilt- und Branreweins-Schanks, mit der unterm Rathhanse befindlichen Wohnung, de, 4 j
letzter« Lag des Monats May; sodann atenS der ohnweit hiesiger Stadt unterm Sauerbrm
nen an dem Essafluß liegenden Ziegelhütten, auf Michaelistag a. «. expiriren; als ist zu ander -
weiten Verpacht - oder resp. Erb-Verleihnng der Ziegelhütte terminus licitationis auf Mitws
«ocheu den 5ten April d.J. anberahmt; diejenigen welche demnach Lust bezeigen , quästionir
ten Wein - und Branteweins-Schcwk mit der Wohnung, wie weniger nicht die Zregelhütte. m .
allen Nebengebäuden, Garten und Zubehör, auf z, oder 6 Jahre zu pachten oder aber letzt«
auf Erbleihe zu übernehmen, und desfalö hinlängliche Caution und Sicherheit zu stellen, aist
Erforderliche Attestata zu prodluriren im Stande sind, können sich in dictp termjno von Mo,
gendö 9 Uhren an, auf hiesigem Rathhause einfinden, die Conditiones vernehmen', ihre G
botte thun, und sodann dem Befinden nach, salva ratificatione Fürstl. 'Stener-Collegii, dl
- Anschlags gewärtigen. HoffGeismar den 26. Febr. 1780.
Csmmissarius Loci, samt Burgemstr. und Rath daselbst. Estoll. Hartwig.
I) Nachdem künftige Ostern die Gemeinde Dorffs-Mühle zu Hombressen Amts Sababurg, wo,
bey nöthige Stallung, Garten, z Acker zweyschünge Wiesen, 5*5 Ack. 3 Nut. Land, anbei
wärts verpachtet, auch nach Befinden vererbleihet werden soll; so ist darzn Terminus m .
den 20. Marz 1780 anberahmet worden; wer hierzu Lust hat, wolle sich ersagten Tages in g,
dachter Gemeinde, des Greben Herbolds Behausung einfindtN, sein Gebot thun, und entw,
der gegen daare oder gerichtliche Cautionsleistuttg, alsdann aufs höchste Gebot das weitere g! S)
wärtigcn. .
Citationes Creditorum.
l) Der beym hiesigen Gesundbrunnen mit Schutz versehen gewesene Jude Heinemann Simon if
mit Hinterlassung eines unbeträchtlichen aus einem noch nicht ausgebauten Wohnhaus m
gar wenig Effecten bestehenden Vermögens, dargegen aber wahrscheinlich desto größer» S ch«
denlast, heimlich entwichen, und cs erfordert daher die Nothwendigkeit, daß dessen famtlii
Creditores convocirt werden; von Obrigkeit und Amtswegen werden also alle und jede bekam, 6)
«nd unbekannte Gläubiger des erwähnten Heinemann Simon cdictaliter & peremtorie vorg *
Laden, daß sie in dem ein vor allemal ans den uten May d. I. bestimmten Termin des 2Sc >
mittags um 9 Uhr, vor Fürstl. Amt allster ohufehlbar erscheinen, und ihre Forderung der Or> 1
nung gemäß liquidiren, oder sonst der Präclusiou gewärtigen. Hof-Geismar den 29. Febni, l
1780. fürstl. Heßisches Amt daselbst. Martin. 1
3) Da über des ohnlängst verstorbenen Johannes Stutzmanns hinterlassenes Vermögen, so <
einem Haus und 3 Acker Land zu Blanckenbach Gerichts Nentershausen bestehet, der Concu
erkant werden müssen, und hierzu terminus ad liquidandum credita aufDienstaq den gten Ap'
v. t. präsi'girt worden; als werden alle die an besagtem Stutzmannifchem Vermögen etw
ZU fordern haben, edictaliter crtiret, in praefixo ihre Forderungen bey dem Adlich von Bau«
chischen Gericht zu Nentershausen ordnungsmäsig zu liquidiren, oder Präclusion zu gewärtig« ,
Nentershausen den 2r. Febr. 1780. Adlich von Baumbachisches Gericht daselbst. /
I) Nachdem am heutige Tag über des Lohgerbermeister Henrich Koch und dessen Ehefrau dch !
Vermögen der Concurs Proceß erkannt, und Terminus ad Liquidandum Credita auf Dienst«
chen gten April a. c. anberqhmt worden; als werden alle diejenige, welche an deren Vermög, y
«tue gegründete Forderung zu machen vermeynen, hiermit peremtorie vorgeladen, um in«! ^
besagtem Termin entweder persönlich vder hnrch hinlänglich Beypttmachtigtr m hiesigem W "
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