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■< s. e. auf allhiesigem Rath Hause einfinden, ihre Gebot thun und nach einbenchteter gnädigsten
Approbation von Hochfürstl. Steuercollegio deö Zuschlags gewärtigen. Trendelburg den
16. Febr. 1780. Dkdekin. ITT. tPiccbaris. p. t Consul.
3) Nachdem die bisherigen Pachtjahre erstlich des hiesigen Gemeiner Stadt privative zustehenden -
Wein - und Brantewems-Schanks, mir der unterm Rathhause befindüchen Wohnung, den
letzter» Tag des Monats May; sodann rienö der ohnweit hiesiger Sradt unterm Sauerbrun
nen an dem Essafluß liegenden Ziegelhütten, auf Michaelistag a. c. expiriren; als ist zu ander-
werten Verpacht-oder resp. Erb-Verleihnng der Ziegelhütte terminus iicitationis auf Mitwv-
wochen den zten April d.J. anberaumt; diejenigen welche demnach Lust bezeigen', quästionir-
, len Wein - und Branteweins-Schank mit der Wohnung, wie weniger nicht die Ziegelhütte mil 5
allen Nebengebäuden, Garten und Zubehör, auf 3., oder 6 Jahre zu pachten oder aber letzten
• auf Erdleihe zu übernehmen, und desfals hinlängliche Caution und Sicherheit zu stellen, auch
erforderliche Attestate zu produciren im Stande sind, können sich in dicto termino von Mor
gen ds 9 Uhren an, auf hiesigem Rathhause einfinden, die Conditioneö vernehmen, ihre Gc-
botte thun, und sodann dem Befinden nach, solva ratisicatione Fürst!. Steuer-Collegii, t« 4
Zuschlags gewärtigen. HoffGeismar den 26. Febr. 1780.
Lommissarins Loci, samt Lurgemstr. und Rach daselbst. StoU. Hartwig.
C ¡tat i QU ei Creditoru tu.
i) Alle diejenige, welche an des verstorbenen hiesigen Bürgers und Kramers Conrad Philipp Hri
mauus geringen Verlasscnschaft einige Forderung und Ansprache haben, werden hierdurch citirt
in dem ad liquidandum auf Mittwochen den 15. Marz angesetzten Termino zu erscheinen, mit -
ihre Ansprüche sub pnejudicio prxdusi zu liquldiren. Allendorff den 7. Febr. 1780.
8ürstl. Hcßl. Stadtgericht daselbst.
3) Da über des ohnlängst verstorbenen Johannes Stutzmanns hinterlassenes Vermögen, so i!
einem Hans und 3 Acker Land zu Blanckenbach Gerichts Nentershausen bestehet, der Concm
erkant werden müssen, und hierzu terminuZ ad liquidandum credita aufDiensiag den 4ten Apl
a. c. prasigirt worden; als werden alle die an besagtem Stutzmannischem Vermögen etm Vj
zu fordern haben, edictaiiter citiret, in prxfixo ihre Forderungen bey dem Adlich von Baum
epischen Gericht zu Nentershausen ordnungsmasig zu liguidiren, oder Präclusion zu gewärtiger
Nentershausen den 2'. Febr. 1780. Adlich von Daumbachisches Gericht daselbst.
Z) Nachdem am heurige Tag über des Lohgerbermeister Henrich Koch und dessen Ehefrau dahir
Vermögen der Concurs Proceß erkannt, und Terminus ad Liquidandum Credita aufDiensts
den 4tcn April a. c. anberahmt worden; als werden alle diejenige, welche an deren Vermögt
eine gegründete Forderung zu machen vermeynen, biennir peremtorie vorgeladen, um in c>
besagtem Termin entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor hresigem Ai«!
zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig zu liguidiren, und darauf rechtliche Erkäntttnisi Zug-
wärtigen; diejenige Creditoreö aber, welche in prxfixo nicht erscheinen, haben zu gewärtige!
daß sie mit ihren Forderungen bey diesem Concurs nicht weiter gehöret werden. Vachat»
35. Febr. 17 80. 8ürstl. Hessisches Amt daselbst. L. Martin, }
♦ Verkauf - Sachen. !
7) Nachdem auf Ansuchen der Geschwistere Becker zum freywilligen Verkauf ihres alhier zd
scheu dem Commebcien-AssessorHn.Prätoriusund dem Drechslermsir. Schoppe gelegenen Hm>>-
samt Zubehör, und eines Ack. haltenden Gartens auf dem Königsberg, terwinus aufFkt -
tag den glten Marz d. I. angesetzt worden; als können diejenige, welche darauf zu diel >
er'r—«ri> in Dvxfixo des Vormittags von 9 Uhr in dem Herrschaftl. Packhauö aufl :
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