Lasselische
Montag den ?- Juttius.
Citatio Edi Bali s,
vor mehreren Fahren zu Altenstätt Churfürstl. Mainzischen Amts Naumburg verstorbene
Gemeindsinwohner Johann Jost Heinemann, hat mit Betretung seines nunmehro auch vor
kurzem verstorbenen Ebeweibs einer nachgelassenen Tochter des dasigen Inwohners Johann
Martin Wicke seine besessene Güther an den dermaligrn Besitzer Hermann Himmelreich bey sei
nen Lebzeiten dergestalten übertragen, daß dieser nach Ableben beyder übertragenden Eheleuten,
an des Job. JostHeinemanns rechte Schwester Kinder zu Altenhasungen 120 thlr., und an des
sen Stiefschwester des Jacob Wilhelms Eheweib zu Altendorf 80 rhlr., dann an die sämtliche
Befreunden des Heinemännischen Eheweibs einer gebohruen Wrckiu aus besagtem Altenstätt
200 tblr. herauszahlen solle. Wie nun dermalen nach Ableben beyder disponirenden Eheleuten
der Uebernehmer der Heinemännischen Güther Hermann Himmelreich bey Churfürstlichem Amt
die Instanz gemacht, daß er nicht wissen könne, wo die Erben derer Heinemännischen Eheleu
ten sich aufhielten, und wer diese alle seyen, sofort um deren öffentliche Vorladung gebeten,
und diesem Begehren deferiret worden ^alö werden alle und jede, welche an vorbeschriebenen
Vermächtnissen ein Erbschaftsrecht zu haben vermeinen, andurch vorgeladen, binnen zwey
Monat vor dahiesigem Amt mit erforderlicher Legitimation entweder in Person, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, nach Verlauf dieser peremptorischen Frist aber zu
gewärtigen, daß der oder diejenige von dieser Erbschaftpräcludiret, und solche denen sich be
reits angemeldet habenden Joh. Jost Heinemännisch - und resp. Wickischeu Befreunden ausges
folget werden solle. Naumburg den i. May 1779* Churfürst!. Mainzis. Amt dahier.
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