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Polices'und LviMercielt-ZüiW,
Mit Hochfürstlich -Heßischen gnädigstem Privilegio.
Montag den May.
Citationes Edi Stale s,
l^CYVtcfybem dieGeschwistere des in Anno 1740 in die Fremde gegangenen Sebastian Ewalds aus
JJl, Wöllmarshausen um Extradirion dieses ihres Bruders elterl. Erbportion bey hiesigem Hoch-
fürstl. Landgericht einkommen, man aber durch Bescheid vom 2oten truj. auf die Edictal - Cita
tion deßelben oder dessen etwaigen Erben zuvorderst erkannt; als werden gedachter Sebastian
Ewald oder dessen allenfalsigen Erben hierdurch edictaliter und dergestalt citirt, daß er oder sie
in Termins den loten Jun. vor hiesigem Landgericht persönlich oder per msnäntnrium erschei
nen, und die elterl. Erbportion in Empfang nehmen, oder gewärtigen sollen, daß solche an die
sich gemeldete Ewaldische Geschwister gebätenermasen extradirt werde. Cassel den -yten April
2) Der vor mehreren Jahren zu Altenstätt Churfürst!. Mainzischen Amts Naumburg verstorbene
Gemeindsinwohner Johann Jost Heinemann, bat mit Beytretung seines nunmehro auch vor
kurzem verstorbenen Eheweibs einer nachgelassenen Tochter des dasigen Inwohners Johann
Martin Wicke seine besessene Güther an den dermaligen Besitzer Hermann Himmelreich bey sei
nen Lebzeiten dergestalten übertragen, daß dieser nach Ableben beyder übertragenden Eheleuten,
an des Joh. Jost Heinemanns rechte Schwester Kinder zu Altenhasungen 120 rhlr., und an des
sen Stiefschwester des Jacob Wilhelms Eheweib zu Altendorf 80 thlr., dann an die sämtliche
Befreunden des Heinemännischen Eheweibs einer gebohrnen Wickin auS besagtem Altenstätt
200 thlr. herauszahlen sslle. Wie nun dermalen nach Ableben beyder bisponirenden Eheleute»
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