Vom äßten April 1779,
davon einS tapezlrt mit einem Ofen, benebst einer Kammer und verschlossenem Vorgang, 3) 2
Treppen hoch vornheraus eine Stube und Kammer, nebst 2 kleinen Kammern dabey, auf die
Fulda stoßend, ein großer Saal welcher rapezirt, 4) ein verschlossener Boden und Rauchkam
mer, nebst allen Commodiräten. Diejenigen, welches dieses bey einander, odn eines oder da-
andere besonders zu miethen gesonnen sind, wollen sich bey dem bestelten Lurutvr- bonorum der
Wiederholdschen Erben, dem Goldarbeiter Hr. Kördell allhier in der Schloßstraße melden, und
die Bedingungen vernehmen.
15) Auf hiesiger Oberneustadt im Hause Nro. 51. ohnweit dem Friedrichsplatze, sind 2 Treppe»
hoch 4 Logimenter vorneheraus nach der Straße, deren 2 mit Tapeten, auch eine Stube nebst
einem Speisekännuergen , eine räumliche Küche und einem Stück Gang zum Abtritt, desgleichen
vor bisse Etage ein g-meinschaftlickser Boden samreinem verschlossenen besondern trockenen Kel
ler und eine Holz-Remise, gegenwärtig zu vermiethen, und kann sofern es die Noth erfordert,
in ßeit von 14 Tagen, oder nach Gefälligkeit zu Johanni bezogen werden.
BedLemer, so verlangt wird.
/) Ein Regiments-Feldscher in Cassel verlanget einen Burschen in die Lehre, welcher wohl ge
wachsen, gut von Angesicht und von guten Eltern ist.
PctfoKm/ so Dienste suchen.
r) Es fachet jemand bey einer Herrschaft als Bedienter, welcher Rechnen und Schreiben auch
wegen seiner vorhinuigen Dienste die besten Attestats beybringen kann. Condition. In der
Echloßstraße Nro. 416- stehet weitere Nachricht von ihm zu haben. . . • *
2) Ein junger Bursch, welcher webe gedienet, und perfect Rechnen und Schreiben verstehet, auch
wegen seines Wobloerhalteiis glaubwürdige Attestats vorzuweisen hat, sucht alö Schreiber oder
Bedienter, noch viel lieber aber als Schreiber Condition.
z) Cm junger Mensch von honetten Eltern,. welcher ziemlich Schreiben und Rechnen kann, auch
bereits mehr gedienet, und von seinem Verhalten und Treu- Attestata hgt, suchet anderwärn-
geDienste, wo er sich im Schreiben nnd Rechnen mehr üben und zu dereinstigem bessern Fort
kommen geschickt machen kaun.
Capitalien, so abzulehnen.
1) Rthlr. Pupilleugelder in Cassamünze, sind sogleich gegen gerichtliche Obligation und
zwar auf die erste Hypothek, entweder beysammen oder vertheilt gegen landübliche Zinsen zu
ver lehnen?
2) 200 Rthlr. Pupillengelder sind gegen gerichtliche Obligation zu verlehnen.
z) Achttausend Thaler Heßischer Wehrung, sind zu Au fang Junius gegen hinreichende gerichtliche
Hypothek und 5 pro Cent Interesse zu verlehucn.
Notificationes von allerhand Sachen.
1) Ein tüchtig gelernter Feuerspritzenmacher zu Sandershansen bey Cassel, verspricht, wer ln»-!
oder ausser Landes große Feuerspritzen dey ihm will machen lassen, dieselbe, wie nur verlangt
werde, tüchtig und um die leidlichste Preise mit zweyen Röhren zu macken.
2) Der Steuer-Scribent Hr. Brambeer, welcher Information im Rechnen, in seinen Neben-
stunden gibt, logirt anjezt in der Casteuals- r-ünmehro Carlsbaverstraße in des Kaufmann Hr.
Vorwerks Behausung Nro. 452. wer also Stunden bey ihm nehmen wil, karrn sich daselbst
melden. .
z) Des Registrator und Französischen Sprach- und Schrcibmeister bey dem hiesigen Hoch-
iürftl. Cadetten-Corps Msr. Marville Ehcfrar» ist gesonnen Pensiouairö anzunehmen, um die-
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