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Lñsselische
Mit Hochfürstlich -Heßischcn gnädigstem Privilegio.
Montag den 15— Marz.
Citat io ne s E di Es ale /.
i) As haben der Französische Inwohner und Kaufmann Claude Pons und dessen Ehefrau Anne
K, Marie geb orne Vieux zu Immenhausen in ihrem am lg. Fedr. 1763 errichteten und den
ly. ejusdem bey dasigem Stadtgericht hinterlegten Testamento reciproco der Susanne Blanc
geb. Matthieu zu Mariendorf hinterlassener Sohn Claude Blanc, zum Erben pro certa parte
instituirt; nachdem nun enneldter Claude Blanc vor 22 Jahr auf die erlernte Lohgerber-Profes-
siou in die Fremde gewandert, seit dieser ganzen Zerr aber von dessen Aufenthalt Leben oder
Todt nicht das geringste zu erfahren gestanden, und dahero von denen übrigen Ponsische»
Miterben angestanden worden, jenen per edítales zu citireu, im nicht Erscheinungsfalle aber,
ihnen dessen dermalen unter Vormundschaft!. Administration befindliche Erbportion gegen Cau-
tion verabfolgen zu lassen; als wird ersagrer Claude Blanc, oder falls derselbe immittelst mit
Todte abgegangen seyn solté, dessen rcchtmäsige Leibeserben Kraft dieses öffentlich vorgeladen,
in Tenn'mo auf den 7ten Junius 3. f. bestirnt, Vormittags um nenn Uhr, dahier vor mir En-
desbencchmten zu erscheinen, sothanes Erbtheil previa legitlmstione von dem angeordneten Cu
rsore in Empfang zu nehmen, oder in dessen Entstehung zu gewärtigen, daß selbiges, denen
es gcbübret, nach vorgänziger hinreichender Eautionsleistung verabfolget werden soll. Cassel
den 24. Oktober 1778.
E. 8- hebert, Lanzley-Rach und Lonrntissarius der 8ranzösischen Lolcnien.
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