?y6 52tes Stück.
in der untersten Antonistraße, 5) die hiesige Stadtwaage mit dem dabey fallenden Wegegeld';
zn welchen denanten Stücken dann der Llcirarions- Termin auf Donnerstags den yten Januar
1777 angesetzt worden. Wer nun zu einem oder andern Theil Lust hat, kaun sich alsdenn auf
dem Rathhaus gegen io Uhr Vormittags einfinden, sein Gebot thunh und des Zuschlags ge
wärtigen. Lasset den rüten Dec. 177Ü.
Citati ones Creditorum .
1) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn! Friederichs, Landgrafen zu Hessen, Fürsten
zu Hersfeld, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Schauniburg und Ha
nau rc. Rittern des König!. Großbrittannischeu Ordens vom blauen Hosenbande, wie auch des
König!. Preußischen Ordens vom schwarzen Adler rc. Jhro Hochfürstl. Durch!» zn Dero
hiesigen französischen Canzley Wir verordnete Director, Rathe und Assessores thun kund hier
mit bekennende: Demnach des hiesigen Rathsverwandten Arbouen hinter!. Kinder und Erben
um Auszahlung ihrer gegen den verstorbenen Gastwirth Joh. Hermann Mord et ux. eingeklag
ten hypothecarischcn Forderung gebeten, inmittelst bey Jnventirung des Mordischen Nachlasses
sich bereits ergeben, daß derselbe zur Befriedigung der hypothecarischeu Gläubiger schwerlich
hinreicl)e, und daher die Nothdnrfr erfordert, daß selbige nach vorgängiger Liquidation ihrer
Schuldposten, wie weit es nicht bereits geschehen, unter sich super prioritate verfahren ; Als ha
ben Wir des Ends Terminum auf den alten Febr. a. fut. sub praejudicio preclusi präfigirt, und
citimi solchemnach hierdurch alle und jede des gedachten Ich. Herrn. Mords et ux. sowohl be
kannte als unbekannte Creditores ein für allemabl, in praeüxo auf Fürst!, französischen Canzley
Vormittags io-Uhr entweder hi; Perso» oder durch genugsam Vevollmächrigte zu erscheinen,
ihre vermeyntliche Forderungen zu Protocol! gehörig zu liquidiren, und anbey ihr Vorzugsrecht
gegen einander auszumachen, wiedrigeufals aber zu gewärtigen, daß sie damit nicht werter ge
hört, sondern zugleich abgewiesen werden sollen. Cassel den 10. Dec. /776.
8ürstl. Hcßis. französ. Lanzbp daselbst.
S) Nachdem über weyl. Johannes Heinecken zu Ober-Elsungcn Verlassenschaft der Concurs-Pro
ceß erkannt, und terminus ad liqiridandum Credita auf Frey tag den I§tcn Febr. s. f. bey
Fürstlstchem Amte alhier anberaumt worden; worirrrreri jedoch zuvorderst zu etwaiger Vermeidung
eines förmlichen Concursus die gütliche Auskunft versucht werden soll ; Als haben sich sämtliche
Credi rreS zu dem Ende alsdann des Vormittags um 9 Uhr instruct einzufinden, und nach ver
handelte Nothdurft recht!. Erkäntniß, auch die Zurückbleibende obnfehlbar der Präclusion zn ge
wärtiger. Zierenberg den lgten November 1776. S■ H. 2 t,m daselbst, I. p. Heppe
I) Nachdem über des verstorbenen hiesigen Bürgers und Herrschaft!. Zehndsamler Ludwig Grcppen
Vermögen per Sententiam ber Concurs:Proceß erkannt, |iuib Terminus ad liquidanduni ans Dien
stag den l8-Febr. fchierökünftrg präfigirt worden ist; Als werden sämtliche Creditores hiermit vor
geladen, alsdenn entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte auf hiesigern Stadt
gericht des Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, ihre Credita der Ordnung gemäß zu verificiren, 0-
der aber der völligen Präclusion zu gewärtigen. Hof-Geismar den 26ten Nov. 1776.
8ürstl. Heßifchcs Amt und Stadtgericht, I. I. Bicdcnkapp.
4) Nachdem der zn Treyssa gestandene Commiffarius Loci Capitain Gleim allhicr verstorben; als
wird solches zu dem Ende hierdurch bekannt gemacht, damit diejenigen, so etwaige gegründete
Forderung an den Defunctum zn haben vermeynen, sich darmit Ende dieses Jahrs, und zwar die
zu Treyssa seyende, beym dasigen Hm. Amts-Schultheiß Biskamp, die übrigen aber bey der
verwittibten Fr. Hauptmännin Commissaricn Loci Gleim Ende Januar a. f. Hierselbst ohnfehlbar
melden, und solche gehörig documentircn; wiedrigens nach Ablauf obiger Zeit nichts angenom-
inen wird, und Niemand'was zu erwarten hat. Cassel den iy. Novenib. 1776.
5) Nachdem Vermöge von Fürstlicher Negierung obhabender Cvmmißion dem Ober-Postmeister
Him-