Laffclische
Polices - und Lommercien -Zellang.
Mit Hochfürstlich-Hcßischcn gnädigstem Prwilegto.
Jahr.
Montag den 30*™ September.
Münz-Verordnung wegen der Schild -Louisd or, Caroline und
Lsubrhalern.
Bo» Gort«» Gnaden wir Friedrich, Landgraf zu Heffm. Fürst ,u Hersfeld, Graf zu Catzen-
einbogen, ^ie^, blegeubain, ^ildba, ci^chaumburg und Hanaure. Ritter J\6niyiiict)
Groß-Brittannifchen Ordens vom blauen Hosenbunde, wie auch des König!. Preußischen
Ordens vom schwarzen Adler rc. rc. v
Liebe Getreue!
5>bzwar vermöge der unter dem zoten Juli, 177z. emanirten Münz-Verordnnng diejenigen Ca-
><rolmS, welchen über zwey AS am Gewichte fehlt, bisher gänzlich verboten gewesen; So ha
ben Wir jedoch aus bewegenden Ursachen nunmchro gnädigst resolvirt, daß solä)e vom ,ten Julii
an mit vier fehlenden AS bey denen Herrschaftlichen Eassen nicht nur angenommen und ausgegeben
«erden, sondern auch die französischen Louis neüfs oder soqenanten Schild-Louisd'or, jenen den
Carolins weniger nicht gleich coursiren, a!S auch die französische sogenante kaubthaler auf i Rthlr
17 Alb. 4 hlr. erhöhet werden, mithm vier Stück von diesen letzrern einem Louis ncuf gleich stehn
sollen, lnmaßen sothane Gold- und Silbersorten anderwärts und desonders zu Frankfurrh bey Ca,
pital- und Wechsel-Zahlungen in gedachtem Werth und Verhältniß wirklich bezahlt und angenom
men werden. Wornach ,lch also ein jeder unterthänigst zu achten hat. Gegeben bey Unsrer Re
gierung zu Cassel den loten August 1776.
Ad Mandatum Jpcciale Seremfßmi.
0 . Lennep. , '.G. W.LetMerhosc.
Der«
Xxxx