476 . ;otes Stück. ^
3) §6 sollen die beide zn Gombett Amts Borcken gelegene Mühlen, welche zusammen in 6 Mahl
gängen, einem Schlaggang und einigen darzu gehörigen Grundstücken bestehen, von nächftkünf-
tigen Jahr an, entweder beysammen oder eine jede separat vererblcihet, und des Endes terminus
“Licitationis, Donnerstags den 22. August des laufenden Jahrs auf der Kriegs- und Domaineir-
Cammer alhier abgehalten werden, welches dem Publico mit dem Beyfügen bekannt gemacht wird,
daß drejenige, weiche zu dieser Erbleihe Lust haben, sich alsdann des Vormittags allster cinfin-
den, in Ansehung ihrer Vermögens-Umstande, bisheriger Aufführung und daß sie des Mühleir-
wefenö genugsam kundig seyen, obrigkeitliche Attestata, ohne weiche niemand zur Licitatio»» ge
lassen wird,produciren, nach Vernehmung der Conditione»», so auch vorher allster eingesehen wer
den können, ihre Erklärung thun und darauf das weitere erwarten können. Cassel den Z. Jul.
1776. jzürstl. Heßische Kriegs-und Domainen-Cammer daselbst.
Citationey Creditorum .
1) Wer an dem verstorbenen Wageuer Nicolaus Schmidt zu Holzhausen etwas zu fordern hat, kann
sich Mittwochen den 2gten dieses auf hiesigem Amte melden, wiedrigenfals da dieser Termin
zum Versuch der Güte bey übersteigenden Schulden zu Evitirung eines Concursus anderahmt, zu
gewärtiger», daß sie ferner mrt ihren Forderungen nicht gehört werden. Grebenstein den 6. Jul.
1776. izürftl. Amt daselbst.
2) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun hiermit kund und zu wissen, was gestalten der hie
sige Bürger und Zinngiesermstr. Kanuth Norman» und dessen Ehefrau Anna Elisabeth gebohrue
Böckelin gerichtlich angezeigt, wie sie ihre Creditores zu befriedigen, ausser Stunde, und daher
donis cedirt haben wollen; wann wir nun über deren Vermögen den Eoncurs-Proceß erkannt!,
auch zu Ausfindigmachung derer Creditorum et ad liquidandum Credita Terminum prcjudkia-
lem auf Freytag den izten November schierskünfiig prasigirt haben; Als citiren, heischen und
laden wir euch die sämtliche des Zinngiesermstr. Kanuth Norman»» und dessen Ehefrauen bekannte
und uubekarmte Creditores von Amts, Gerichts und Rechtswegen hiermit zmu itrn, r.ten u»ch
zten mithin ein für allemahl und wollen, daß ihr in pra-sixo peremtorio vor uns auf hiesigeln
Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstuude ohnaueble»blich und in allem instruct erscheinet,
eure habende Forderungen derBehör liquidiret, und, was sich sonsten nach Maaß der neuen Pro
ceß-Ordnung gebühre verhandelt, mit der Verwarnung, ihr erscheinet und thut solches alles als
dann oder nicht, daß ihr bey diesem Concurs weiter nicht gehört, sondern gewiß präcludirt und
auf der geschikt erscheinenden Creditoren förmliches Anrufen ferner ergehen, und erkannt wer
den soll, W. R. Cassel den loten Julii 1776.
3) Nachdem über des hiesigen Handelsmann Joh. Henrich Wolfs Vermögen der Coucurs-Proceß
erkannt, und Terminus ad liquidandum Credita auf Dienstag den 27ten August a. c. anberahmt
worden ist; Als wird solches allen und jeden, welche an ersagtem Handelsmann Wolf einige For
derungen zu haben vermeynen, hierdurch bekannt gemacht, und dieselbe derogestalten peremtorie
citirt und vorgeladen, daß sie in obbesagtem Liquidations-Termin alsdann Vormittags 9 Uhr
entweder selbst oder durch genugsam instruirte Anwälde auf hiesigem Rathhauö erscheinen, ihre
Forderungen behörig liquidiren, oder sich zu gewärtigen haben, daß sie damit weiter nicht gehö
ret, sondern von diesem Concurs ausgeschlossen werden. Hersfeld den 2gten Juni» 1776'
Fürftl. Heßif. Stadtgericht daselbst, E. H. Grusemann.
4) Nachdem in Liquidations-Sachen des verstorbenen Greben Jacob Briebachs zu Helsa, dessen
einziger hinterlassener Sohn Siemon Briebach pro evitando Concursu um eine Citation an seines
Vaters sämtliche Creditores gebeten, um zu versuchen, ob er mit denenfelben einen gütlichen
Vergleich treffen, und nach diesem sie befriedigen könne, ihm auch hierunter von Gerichtswege»»
beferirt wvrden; als werden sämtliche des verstorbenen Jacob Briebach zu Heksa Creditores vor-
gela-