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2Ztes Stück.
Verpacht - S a ch e n.
r) Diejenige so dre beyden Vorwerke zu Neuen- und Wallenstein oder darvon ein jedes beson
ders von Trinitatis a. c. an in den Pacht zu übernehmen Lust haben und als würkl. gute Acker-
bauverständige die erforderlichen Attestate beyzubringen, auch deswegen eine dem gleich
kommende Caution zu stellen im Stande, können sich sofort bey dem Hrn. Amtsrath Bode zu El-
fershauscn ohnwoitMilsungen melden, die.deshalblgen Conditiones vernehmen, ihre Gebott thun,
und aàdann das weitere erwarten.
2) Es soll die gnädigster Herrschaft zu Lehn gehende sogenannte Motzenmühle zu Jesberg, welche
aus 2 Mahl-einem Schlag und einem Schneidegang bestehet nebst dazu gehörigen Gebäuden,
einer Wiese zu 2 Fuder Heu und 3 Acker ftellbahren Landes zu 1 Vrtl. 5 Metzen Aussaat, muís
niehro anderweit; auf Erbleihe ausgethan werden, diejenigen nun so zu dieser wohlgelegencn
Mühle Lust haben, können in Termino Donnerstags den 2Zten Junii schierskünftig vor Amt
dahier erscheinen, ihre Erklärung unter was fnrConditiones sie die Erbleyhe übernehmen wollen
einbrinaen und darauf weitere gnädigste Verfügung erwarten. Jesberg den 28ten May 1774.
G. E. Biskamp, Giebel.
5) Es soll die herrschaftl. Mühle zu Sandershausen ohnweit Eassel, welche aus zwey Mahlgän
gen und einem Schlaggang bestehet nebst zugehörigem Wohnhaus und etlichen Acker Land und
Wiesen, wie solches alles dermahlen noch auf temporal Pacht stehet, nach deren Endigung,
vom lten April 1776 an, ans Erbleihe ausgethan und des Endes Dienstag den 2üten Julii.ein
Licitationö-Termin auf Fürstlicher Kriegs- und Domainen-Cammer abgehalten werden, welches
hierdurch bekannt gemacht wird, damit diejenige, welche zu dieser Erbleihe Lust haben, sich
alsdann des Vormittags daselbst einfinden, wegen ihrer Vermögens-Umstände sowohl, als daß
fie des Mühlenwesens kundig, obrigkeitliche Attestate produciren, darauf nach Vernehmung der
Konditionen, welche auch vorher bey der Kriegs - und Domainen-Cammer eingesehen werden
können, ihre Erklärung thun und das weitere erwarten mögen. Cassell den lyteu May 1774.
Aus Sürftl. Rricgs - und Domainen-Cammer daselbften.
4) Auf gnädigsten Befehl soll die vor Treysa gelegene ans zwey tüchtigen Mahlgängen bestehen
de sogenannte Vogelfangs-Mühle, von iten Septemb. 3. c. an, auf 3 oder 6 Jahr anderweit an
den Meistbietenden verpachtet werden, und ist dazu Terminus auf Montag den uten Jul.
schierskünftig anberahmt worden. Wer nun solche zu pachten Lust hat, und die erforderlichen
Attestate wegen seiner Aufführung, der zu berichtigenden Caution, und daß er das Mühlen-
wesen verstehe, produciren kann, der wolle sich, besagten Tages bey dem Amt dahier einfinden,
sein Gebot thun, und das weitere gewärtigen. Treysa den yten Junii 1774.
fürstlich -äepisches Amt daselbst.
5) Nachdem zu anderweitcr 3 jährigen Verpachtung des Wein - und Braudcwem-Schanks in hie
siger Stadt Milsungcn Terminus Licitationis zeitiger denen künftigen Lonlluàoren zum besten,
weöwillen die jetzige Pachtzeit erst den letzten Tag März 177z. zu Ende gehet, ans den 2c>ten
Julii schierskünftig bestimmt ist, und die Pacht-Condiciones vorher bey dem Magistrat zu ver
nehmen stehen; so wird solches hierdurch bekannt gemacht, und können die Liritantm alsdann
ans dem Rathhanse erscheinen, wo auf das letzte und annehmliche Gebott die Adjudication er
folget. Milsimgen den uten May 1774. Bürgermeister und Rath daselbst.
b) Da das einen Büchsenschuß weit von' hiesiger Stadt gelegene aus zwey Stuben, drey Kam-
^mern, einem großen Saal, Küche, Boden und Keller bestehendes ehemalige Schützenhaus, wor-
bcy noch Stallung vor einige Kühe gebauek^rverden kann, mir denen dàrbey liegenden Wiesen
und Gemeinen-Anger, die Löffelbnrg genannt, verpachtet werden soll; Als wird solches dem
Publico zu .dem Ende hierdurch bekannt gemacht, damit der- oder diejenigen, welche solches
Haus mit Zubehör zu pachten, und rvegcn des daselbsten herflieffenden Wassers eine räumliche
Bleiche oder sonstige Fabrique anzulegen gesonnen, sich sofort und besonders in perwlno Frey
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