Laffelische
Polices-Mb Lommercien-Zeimg.
Mit Hochfürstlich Heßischem gnädigsten Privilegio.
Montag den 2;!^' Oktober. * 1
Citationes Edifflates.
1) 5)iis c diejenigen welche an nachbemeldeten bey Amt dahier gerichtl. niedergelegten, nachhero |tt
<1 Krieg sun kosten verwendeten und nunmehro wieder ersetzten Geldern, als: 1) 48 Rthlr. wegen
der verkauften Nulandischen Güther zu Gombett, 2) 85 Rthlr. welche Claus Otto zu Großen-
Englis deponirt hat, 3)62 Rthlr. welche wegen Wilhelm Wassebergs zu Zwesten deponier worden^
4) 103 Rthlr. Landsiedelische Concursgelder, 5) 96 Rthlr. welche wegen Conrad Nehls zu Gombett
und 6) iz Rthlr. welche wegen N. Nehbe zn Dillich deponirt worden, einigen Anspruch oder
ein etwaiges Vorzugsrecht zu haben vermeinen, werden in Ermangelung completter Acten hier
mit edictaliter citiret 3 dato binnen 6 Wochen sich bey dahiesigem Amt zu melden und ihre daran
habende Ansprüche auf eine zu Recht beständige Art darzuthun; wiedrigenfals aber zu gewär
tigen, daß solche Gelder denenjenigen welche sich biöhero dazu legitimiret haben, ausgezahlet wer--
den sollen. Borcken den 2teu Oetvbr. 1773. G. E. Biskantp.
2) Demnach bey der Königl. Preuss. Regierung deS Herzogthums Magdeburg auf beschehenes
Ansuchen des Hof- und Lehns-Fiscal Fischers no,n. Fisci desgleichen Friedrich du Chesnoy, des
letzteren seit anno 1737 Abwesender, mit verschiedenen Lehnen und Zinsen von der Magdeburg
gischen Lehns-Curie beliehcner Bruder Johann Anton du Chesnoy und falls derselbe nicht mehr
am Leben, dessen eheliche Leibeö-Erben beyderley Geschlechts, edictaliter den 28 reit April 1773*
den zoten Juni ej. a. und den roten Nov. ej. 3. vorgeladen worden, vor bemeldeter Regierung
zu erscheinen und ihren Aufenthalt anzuzeigen, mit der Verwarnung, daß im AusbleibungsfaÜ,
dieselben pro blortuis declariret, die männlichen Erben aller ihrer Rechte und Anforderungen
au gedachten Lehnstücken, für verlustig erkläret, auch der sämtliche Nachlaß des Abi'entis dessen
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