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Mir Hochfürstlich Hcßischcm gnädigsten Privilegio.
Montag den 26^ Julius.
Fürst!. Regier. Ausschreiben.
^Nachdem die Monate April! und May zu der jahrl. Exercir-Zeit bestimmt sind, und babero
i/t Serenislimi Nostri Höchst. Durch!, weilen es alsdann denen im Militair-Dienst engagirte«
Personen unmöglich fällt, andere Nebengeschäfte abzuwarten, gnädigst zu verordnen gerubet,
daß die Beamten und Justitiars denenselben während dieser zweymonattlichen Zeitfrist in Pro
ceß-und andern gerichtlichen Sachen keine Termine ansetzen sollen; So habt Ihr Euch hiernach
gehorsamst zu achten. In dessen Versetzung rc. Cassel! den 28. May 1773.
8ürstU Heß. Regierung hierselbftcn.
0 Auf die Höchsten Orts geschehene Anzeige, daß das gegen den Gebrauch des Caffe unterm
11. Martii 3. c. ergangene Edict hin und wieder nicht gehörig befolgt werde, und den darauf
gnädigst ertheilten Befehl, wird nicht nur sämtlichen Beamten und Adelichen Justitiariis bey
Vermeydung der schärfsten Strafe und relp. Cassation hierdurch nochmals intimirt, auf sothane
Verordnung mit größter Rigueur zu halten, sondern auch zugleich das Ossicium fissi angewie
sen, unvermuthete Visitationes tu den Städten und Aemtern anzustellen, und vom Befinden
dessen Versetzung :c. Cassell den 28tcn Junii 1775» 8. H. Legierung hicrs.
zu berichten. In
Citationes Edi Stales.
i) Es wird dex vor 22 Jahren als Handschumachergeselle, ins Dänische gereisete, darauf aber oh
ne hiesige Landesherrliche Erlaubniß in fremde Kriegsdienste getretene Philip^eanvoli Witzen-
hausen ad instantiam seiner noch lebenden Schwester Nahmens Margretha Elisabeth Jean hier
mit edictaliter citiret, Dienstags den süten Octobr. schierskunftrg ;o gewiß vor hiesigem Fürst!.
Vyy Heß.