Vom i5ten Februar 177;. nj.
fchierskünftig ^estimten Termino vor hiesigen Stadt-Gericht Morgens 9 Uhr erscheinet de»-
Punctum Legitimationis allenthalben berichtiget, sodann eure habende Forderungen und sonstige
Ansprüche anreichig dociret, auch was sich überhaupt denen Rechten nach gebühret verhandelt
mit der Verwarnung ihr erscheinet und thut solches alsdann oder nicht, daß ihr weiter nicht
gehöret, sondern gewis mit euren Pratensionen uns Ansprüchen prxcludiret, und ein ewiges
Stillschweigen auferlegt und in eurem Ungehorsam auf der geschikt erscheinenden Theilen unk»
derer Creditorum Anrüsten, Suchen und Bitten ferner ergehen und erkaut werden soll, W. R.
Wornach ihr euch zu achten. Castell den yten Febr. 1773.
Bürgermeister und Rach daselbst.
2) Gegen den Hildebrand Hartung 5 en. und dessen Ehefrmr zu Germeroda, ist ex Olficio der.
Concurs erkannt, und zu gründlicher Untersuchung ihrer Schulden Terminus auf den 22ten
Märtz currentis rrnni anberahmt worden ; ES werden demnach alle diejenige, so an obbenahmten
Eheleuten einige Forderungen haben, hierdurch edictaliter citiret, in praefixo vor hiesigem Amt
, iniiruirt zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig ZU Uguiäiren, oder zu gewärtigen, daß sie von
diesem Concurs abgewiesen werden sollen. Abteroda den 2iten Jan. 1773.
8. H. R. Amt daselbften. I. G. Lollmann.
3) Die ohnlangst verstorbene Eheleute Johann Henrich Koch und dessen Ehefrau zu Germeroda
haben eine solche Schuldenlast hinterlassen, daß bey jetzigem gar geringen Gnterpreiß nicht ein-
. mahl die tt^potbecarii befriediget werden dürften; Gleichwie nun zur gütlichen Auskunft in
dessen Entstehung aber zur gründlichen Untersuchung dieser Schulden Terminus auf den i/ten
Marz nächstkommend prxfigiret worden; So werden alle und jede, so an obgedachten Eheleuten
einige Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch edictaliter citiret, in praefixo des Morgens
y llhre, vor hiesigem Amte, sub prxjudkio praeclusi instruirt zu erscheinen, sohin die Vorschlä
ge zur Gitte anzuhören, und fals diese nicht statt finden möchten, ihre Forderungen gehörig zu
Uguidiren. Abteroda den 22ten Januar 1773.
8. R. Amt daselbften, I. G. Lollmann.
4) Alle diejenigen, welche an dem Einwohner Jacob Vöckell zu Weiterode und an dessen in Con-
' curs befangenen Vermögen fit ex quocunque capite einige Forderungen zu haben vermeinen,
werden hierdurch peremtorie citiret und erfordert, Donnerstags löten Febr. a. f. vor hie
sigen Fürst!. Amte ZU erscheinen, ihre vermeintliche Forderungen zu liquidiren und zn verifict-
teu, in Entstehung dessen aber zu gewärtigen, daß sie weiter nicht gehöret und gänzlich prx
cludiret werden. Rotenberg den 2iten December 1772. 8. R. Amt das.
L) Wir Bnrgermstr. und Rath zu Cassel thun und fügen hiermit zu wissen , was gestalten des ver
storbenen hiesigen Bürger und Knopfmachermstr. Nicolaus Engelbrechts hinterlasene Kinder
und retpective deren Vormund angezeiget, wie sie eben gesagten ihres und relpective seincrCuranden
^attero Hinterlassenschaft nicht anders dann cum beneficio legis & inventarii anzutretten gcson-
s U ss Endes dann UM Litationem Edictalem geziemend gebethen: Wir citiren, heischen und
ct en q , ,|n * 1 ^ ouch sämtliche des verstorbenen Knopfmacher Nicolaus Engelbrechts Creditores
on Umt'o Gerichts- und Rechtswegen zum iten 2ten und dritten mithin ein für allemahl
l N0 wollen daß ihr in dem auf Dienstag den 22ten Junii a. c. prxfigirteil Termino peremtorio
boi- uns auf hiesigem Stadt-Gericht zu gewöhnlicher Gerichtsstände ohnausbleiblich und in al-
lem rnfiruct erscheinet, eure Forderungen der Behör liguidiret, und was sich sonst nach Maas
der neuen Proces - Ordnung gebühret verhandelt, mit der Verwarnung ihr erscheinet und thut
solches alsdann oder nicht daß ihr weiter nicht gehöret sondern gewis prxcludiret, und auf de
rer gcschikt erscheinenden Creditorum förmliches Anruffen ergehen soll, W. R. Wornach ihr
euch zu achten. Cassel den 9ten Febr. 1773.
Burger,nftr, und Rach daselbst.
Q 2 6) Nach-