Vom sten Februar 1773. '?$
S) Gegen den Hildebrand Hartung scn. und dessen Ehefrau zu Germeroda, ist ex Officio der
Cvucurs erkannt, und zu grünolicher Untersuchnng ihrer Schulden Terminus auf den 22tett
** Martz currentis anni anberabmr worden ; Es werden demnach alle diejenige, so an odbeuahmreu
Edeleuten einige Forderungen haben, hierdurch edid-uiter cicuct, in prxfixo vor hiesigem Slmt
•inrtruirt zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig ZN liquidiren, oder zu gewärtigen, daß sie von
diesem Concnrs abgewiesen werden sollen. Abteroda den alten Jan. 1773.
, 8. H. K. Amt daseibstm. I. G. Lollmann.
L) Die ohnlangft verstorbene Eheleute Joba Ml Henrich Koch und dessen Ehefrau zu Germeroda
haben eine solche Schuldenlast hinterlassen, daß bey jetzigem gar geringen Güterpreiß nicht ein
mahl die l^^offiecarii befriediget werden dürften; Gleichwie nun zur gütlichen Auskunft in
dessen Entstehung aber zur gründlichen Untersnchnng dieser Schulden Terminus auf den i^teit
Marz nächstkommend prxfigiret worden; <©o werden alle und jede, so an vbgedachten Eheleuten
einige Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch edictaliter citiret, in praefixo des Morgens
y Uhre, vor hiesigem Amte, lud prxjudicio prxclufi inllruirt zu erscheinen, sohin die Vorschla
ge zur Güte anzuhören, und falb diese nicht statt finden möchten, ihre Forderungen gehörig zu
liquidiren. Abreroda den ssren Januar 177z.
8. Amt daselbsten, I. G. Lsllmunn.
-4) Alle diejenigen, welche an dem Einwohner Jacob Vöckell zu Weiterode und an dessen in Con
cors befangenen Vermögen fit ex quocunquc capite einige Forderungen zu haben vermeinest,
werden hierdurch peremtorie citiret und erfordert, Donnerstags den i8ten Febr. a. f. vor hie«
sigen Fürst!. Amte zu erscheinen, ihre verineintliche Forderungen zu iiquidireu und zu verifici-
ren, in Entstehung dessen aber zu gewärtigen, daß sie weiter nicht gehöret und gänzlich prae,
clucliret werden. Rotenberg den 2lten December 1772. 8. H. &. Amt das.
5) Ueber das Vermögen des ehemahlig >u hiesigen Steinmüllers George Henrich Meysen, ist we
gen dessen grosen Schuldenlast Concursus Creditortim erkant, und Terminus Ciquidationis auf
Dienstag den ibten Martii prxfigirer, dessen Creditores haben als© in praefixo ihre an demsel
ben habende Forderungen lub prajudkio prxdusi behörig zu begründen, und darauf das weite
re zu gewärtigen. Hofgeismar den iqten Jan. 1773.
8ürftl. Heß. Amt und Stadtgericht Hierselbst. I. I. Biedenkap.
6) Die geringe Nachlasseuschast weylaud des hiesigen Bürgers Johannes Hartwigs ist zu Til
gung dessen Pasiivorum nicht anreichend, und also hierüber Concursus Creditorum ZU erkennen,
für nöthig befunden werden: dessen sämtliche Creditore« werden also, ihre an demselben habende
Forderungen in Termino liquidationis Dienstag den yten Martii a. c. Ordnungsmäßig zu be
scheinigen, sud prLjudicio prxclufi angewiesen. Hofgeismar den Igten Jan. 1773.
8nrstl. Heß. Amt und Stadtgericht Hierselbst. I. I. Diedcnkap.
. 7) Wegen Unzulänglichkeit des Vermögens weylaud des hiesigen Bürgers George Schöning hat
hierüber Concursus Creditorum erkannt werden müssen: Dessen Creditores haben also in Ter-
mino liquidationis Dienstag den 2ten Martii 3. c. ihre an demselben habende Forderungen Ord
nungsmäßig & sub prxjudicio praeclufi zu liquidiren, und darauf das weitere zu gewärtigen.
Hofgeismar den lgten Januar 1775.
8ürstl. Heß. Amt und Stadtgericht hierselbft. I. I. Biedenkap.
r) Demnach der hiesige Organist und Schlachtvogt Johann Philipp Sander Ende Oktober 177s.
verstorben und aus dem aufgestellten gerichtlichen Inventario erhellet, daß die Pafliva bie Aktiva
weit übersteigen; dahe/o nöthig seyn will, sämtliche Creditores darüber zu vernehmen, ob sie
sich mit dessen Kindern in der Güte setzen, oder sich gewärtigen wollen, daß die Sache durch
einen Coucurs-Proceß erörtert werde; und dazu Terminus auf Donnerstag den 2Zten Febr. an
beraumet worden; Al,s werden alle und jede, welche an gedachten Schlachtvogt Sanders Ver
lassenschaft Anspruch ju^haden vermeinen, hiermit peremtorle verabladet, daß sie in prxfixo
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