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23 ) Ben George Rofenbufch ist in Commission zu haben: Die grosse und berühmte Florentinifche
Erbse. Es wird diese Erbse im Monat April, an dem Tage, da das letzte Viertel cmtrift, zwey
Hand breit von einander gesetzet: und die Erfahrung hat gezeigt, daß aus einem Lager von 20
biS zo Erbsen 10 bis 12 Pfund erbauet werden. Es werden solche im letzten Viertel, bey guter
Reife schon abgenommen, und die Gute derselben thut sich nicht allein im Kochen, sondern
hauptsächlich im Geschmack hervor. DaS Stück kostet 1 Alb. Jmgleichcn Egyptischrn Lader,
welcher die Tugend, wie das Egyptische Korn hat, und aus einen solchen Korn sechszehen- bis
siebenzehenhundcrt Körner hervorkommen. Man gebrauchet zur Fütterung nur die Hälfte, als
von den ordinairen Haber; Bier und Vrandtewein kan auch davon gebrauet werden.
Besondere Aver t ijf etiients .
1) Es ist die Ziehung der 2ten Classe von der gnädigst garantirte» izten hiesigen Aúnen-Waisen-
und Findel-Haus-Lotterie am zten und 6ten bujuL Plansinasig vor sich gegangen und mit al
ler Accuratesse beendiget worden. Demnach können die darinn ausgezogene Gewinne und Prä
mien bey denenjenigen Herren Collecteurs, wobey die Einlagen geschehen, binnen denen näch
sten 4 Wochen, gegen Aushändigung derer Original-Loose in Empfang genommen werden; Uebri-
gens aber müssen die tut Spiel verbliebene Nummern, binnen der bestirnten 4 Wöchigen Frist,
renovirt- und gewechselt seyn, maßen die Ziehung der zten Classe den 2Zten Mártir h. a. als
an dem im Plan vestgefttzten Tennin, ohnfeblbar vor sich gehet. Cassel den 7ten Febr. 1772.
Fürst!. Hess. Direktion der Armen - Waisen - mid Findel-Haue-Classen-Lotterie daselbst.
2) Nachdem auf gnädigsten Befehl die Metzger-Gilde auch nunmehro in Ansehung des Kalb- Ha
ntel- und Schweinefleisches mithin überhaupt dergestalt von dato an, bis auf weitere Verord
nung, aufgethan worden, daß jedermann dergleichen zum feilen Kauf in die Stadt hereinzu
bringen oder auszuschlachten erlaubt seyn soll; als wird solches dem Publico hiermit Nachricht,
lich ohnverhalten. Cassel, den 2gsten Januar, 1772. Fürstlich Hessische Regierung.
3) Nachdem der zu Demolition der hiesigeil Vestungö-Werker gnädigst verordneten Commißivti der
höchste Befehl zugegangen , diejenige Einwohner der Unternenstadt, deren Lauser all den Wall
stoßen, vernehmen zu lassen, ob sie den Wall nach der Breite ihrer Hausers und in der Höhe,
wie es zu Abhaltung des Wassers zulässig ist, auf ihre Kosten demvliren wollen? immassen,
wann jemand nicht selbst demolucn wollte, alsdenn sothaner Platz dein Nachbarn eingegeben
werden solle; so wird solches sämmtlichen vorbemeldeten Einwohnern hierdurch bekannt ge
macht, damit dieselbe welche dazu gewillet sind, a dato binnen [4 Tagen ihre Erklärungen bey
den: Herrn Krtegsrath Schramm einbringen, im widrigen Falle aber gewärtigen können, daß
nach vorstehender gnädigsten Resolution verfahren werde. Cassel, den 2ysten Januar. 1772.
Fürstlich Hessische zu Demolition der Vestungs-Werker gnädigst
verordiicre Commission hiefclbst.
Fremde und hiesige personen , so vom testen Januar bis den 4tcn Februar
in Cassel angekommen.
EcivZigcr-Thor: Den 2yten Januar, Kaufmann'Lr. Sartor, k. v. Münden, log. im g. Helut.
Ein Eommando v. Hl. v. Mirbach. Reg. mit 26 Arrestanten von Milsungeü. Den zottn.
Schwedisch. General-Inspector, Hr. v. Wigand, !. im g. Engel. Lr. Capit. v. Stein, v. Hl.
2ten B. G. Hr. v. Cleman, auss. Dienst, p. d. Den 7ten Febr. Stnd. Lr. v. Dörnberg , l. b.
Hrn. Fahndr. v. Dvniberg.- Lr. Lieut. Trautvetter, v. Ll. zten B. G. Franzos. Lierrt. Lr.
Grosjean, mit Z8 St. Koppelpferd. Lies. Lr. Hofger. Rath Richter. Hr. Kr. n. Dom. Rath
Schröder nnd Hr. Registr. Keppel. Den 2ten, Licent-Einnehmer Hr. Ahlborn, k. v. Adelcpsen,
log. b. Hrn. Oberstlient. v. Adelepsen. Lies. Kaust. Lr. Cramer rmd Brauer. Advoc. Herr
Münchhoff und Candid. Jnr. Lr. Bödiker, k. v. Hannover, l. i. s. Adl. a. M. Den zten, K.
Dänisch. Major und Flügel-Adjout. Lr. v. Osborn, p. d. Hr. Baron v. Mauritius, auss.
Dienst, p. d. Ein Commando v. Hl. v. Mirbach. Reg. mit 2 Arrest, v. Milsungen, Stock-
haus. Hr. Capit. v. Haustein, v. Hl. v. Mirbach. Reg. l. b. Hrn. Oberstlient. vs Schick. Lr,
Lieick.