Polices-und Loinmereien-Zeitullg.
Mit Hochfürsilich Heßischem gnädigsten Privilegio.
Montag den 2i!io December.
Cltatio Ediffal is.
OAachdem George Tttgelhard vom grosen Dof Martin Hagen, seiner Prvfeßlov einLohgerber
mJI- feit dem 8 ten Marti« 175 r auf seiner Profession wandernd sich befindet und von dessen Aufcrttr
halt, Leben oder Tod bis anhero nichts in Erfahrung zubringen gewesen und dabero seine
nächste Angewandte bey hiesigem Gericht angestanden, ermcldeten Johann George Engelhard
mittelst gewöhnt. Edictalieu öffentlich vorladen zu lassen : Also wird erjagter Johann George
Engelhard oder allenfals dessen im Leben sich befindende rechtmäsige Leibes-Erben hiermit
«dictallter und zwar dcrgestalten citiret, daß derselbe in Zeit von 4 Monathen 3 dato an, als wel
che für den lten 2ten Zten und keremtvri scheu Termin hierdurch anberahmt worden , inner
halb solcher Frist bey hiesigen Adel, von Dalwigkschcn Gericht allster entweder in Person oder
' durch einen genugsam bevollmächtigten Mandatarium erscheinen und sich gehörig lcgitimiren; in
Hsirsbleibungsfall aber gewärtigen;solle, daß die ihm zugefallene Eltech. Erb-Portion, an die
nächsten Anverwandten gegen anreichcnde Ealltion verabfolget werde. Hoof den 25Ken
Rev» 1772. 2ldl, v. Lalrviabscheö Gericht hicrsewsten.