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biejc Ätibere Malyersationes begangen, und darauf Anfangs ?ebr. 3. c. heimlich und pflichtver,
gessener Weife seinen Posten verlassen bat, und flücbtiglgeworden ist; Dieser Post-Dieb und
grobe I^alverlant aber von deswegen bis dahin, noch nicht öffentlich citirt worden ist, Westen
dessen Geschwistere, unter denen bis dahin dein Fürstl. Ober-Post-Amt gegebenen guten Ver
tröstungen, die sonsten gleich Anfangs nach der von dem PostVeribenr Helmold ergriffenen
Flucht, erfolgen sollende Litationem edictalem zurückgehalten haben, inzwischen aber doch.keine
würkliche Tilgung des ansehnlichen von dein Rugitivo begangenen Post-Diebstahls erfolgen
wollen, sondern die zeithero von denen Helmoldischen Geschwistern dem hiesigen Fürstl. Lber-
Post-Amt gethane Versicherungen einen blossen Auffcnthalt zum Gegenstand gehabt haben, des
knßitlvi dahier zurückgelassenes weniges- von dessen Frau und Schwieger - Eltern mamfeftmrö
Vermögen aber lange nicht zu Abführung des starken Post-Diebstahl anreichet, weswegen dann
auch das hiesige Fürstl. Ober-Post-Amt sich den weitern Regress gegen die Helmoldischen Ge
schwister vorbehalten hat: Als haben Wir dich Eingangs benannten - von hier heimlich ent
wichenen George Ludwig Helmold von Friedberg hierdurch von Amts-Gerichts und Rechtswe
gen also und dergestalt hiermit edictaliter citiren wollen, daß du dich in dem auf den 28sten
December a. c. ein für allemahl angesetzten Tennin vor hiesigem Fürstl. Criminal. Gericht per
söhnlich stellest, von deiner Entweichung, Post-Diebstahlen und Malversationen Red- und Ant
wort giebest, und dich rechtlicher Verfügung unterwerffest, im Aurückbleibungofall aber ge
wärtigst, daß nichts destoweniger gegen dich verfügt werde, W. R. Cassell den 2zsteu Sept.
1772. 8. y. Criminal - Gericht allster.
2) Nachdem Johann Peter Francke des ehemahligen Freyherr!. Diebischen Verwalter Johann
Adolph Fransten eheliger Sohn, von Mitteroda gebürtig, seiner Profeßion ein Chirurgus , sich
bereits vor 40 Jahren von hier weg und in die Fremde begeben, dessen Auffenthalr auch bey aller
angewandten Bemühung nicht auszumachen gestanden, und die nächsten Anverwandten und
Blutsfreunde um die extraäition beffeu fub curatela gestandenen Vermögens gebethen, und diesem
Suchen nicht langer entstanden werden können; Als wird vorgedachter Johann Peter Francke
von Mitteroda oder dessen etwaige Leibes-Erben, hiermit edictaliter und peremtorie citiret,
und vorgeladen, binnen hier und 3 Monathen, als welcher Termin ihme zum ersten, zweyten
und Zten mahl hiermit peremtorie bestimmet ist, dahier zu erscheinen, und seine portionem
jiLreditariam in Empfang zu nehmen, oder zu gewärtigen, daß solche denen sich gemeldeten
nächsten Anverwandten gegen gerichtl. Caution verabfolget werden soll. Wellingeroda den 2zften
Septemb. 1772. Hrcyherrl. Diebische Gericht das. G.w. Herwig.
3) Als von Bürgermeister und Rath der Kayserlichen Stadt Riga in Licfland dem hiesigem Ma
gistrat bekannt gemacht worden, wclchergestalt die Schwester Kinder von weyland Bürgermeister
Johann Grote daselbst ein Vermächtniß von zoo Rthlr. 511 gewärtigen haben: so können die
jenige, welche solcher wegen gehörige Legitimation beyzubringen vermögen, sich alhier beym
Rahthause melden, und weitere Beförderung darunter gewärtig seyn. Münden in Curia
den zosten Septembr. 1772. Burgermstr. und Raht, C. B. Eicke.
V e r p a ch t - Sachen.
l) Nachdem die Pachtung des Hochadel, von Vosischen Guths zu Frielingen, Amts Niedern-
Aula, bestehend in 322 Acker Land, iri Acker Wiesen, 15 Acker Garten nebst dazu gehörigen
Diensten, Wohnung, Scheuer und Stallung, zu Petri-Tag 1773. zu Ende gehet, und ander
wärts an den Meistbietenden verpachtet werden soll; Als können diejenige, welche hierzu Lust
haben und sich durch gerichtliche Attestata wegen der erforderlichen Caution, als ohne welche
niemand zur licttation gelassen wird, legitimiren werden, in Termino Donnerstag den zten
Novembr. dieses laufenden Jahrs sich bey mir Ends unterzeichnetem allhier in meiner Woh
nung melden, und ihr Gebot! thun. Hersfeld den 22ten Septembr. 1772.
I. w« Lange, Ganerbschaft!. Sannrichler zu gelingen.
2) Die