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-Zeitung.
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Stück.
I. Fürst!. Regierungs - Ausschreiben.
Unsern ic.ic. >
» achdem sich an einigen Orten bisher geäussert, daß sie Juden auf dem Lande voll Christlichen
Einwohnern Häuser gekauft, und sich dabey derer damit verknüpften Nutzungen, gleich andern
Christlichen Gemeindsglicdern , anmaaßen wollen , darüber dann verschiedene Irrungen
und Beschwerden entstanden: So haben Unsers gnädigsten Landesfürsten und Herrn Hochfürstliche
Durchlaucht hierauf zu verordnen gnädigst befohlen, daß denen Juden keilte Hauser, welche Chri
ste,» besessen, auf den Dörfern anzukauffen gestattet werden fotte. Es wird Euch demnach diese Ver
ordnung hiermit bekannt gemacht, um solche weniger nicht in dortigemAmt unter öffentlichen Glok,
kenschlag publiciren und gehörigen Orts afligir?» zu lassen, als auch darüber pro futuro sträcklich zu
halten. In dessen Versehung rc. Cassel den 29. Iunii 1763. F. 43 - Regierung hierjeldst.
II. Citatio Edictalis.
i) Nachdem Jean Martin, George Henri und Marie Elisabeth Geschwistere Delmenhorst, aus der
französischen Colonie Kelse, seit geraumen Jahren abwesend sind, und in dieser Zeit keine Nachricht
von ihrem Aufenthalt eingelaufen, nunmehro aber deren Schwester, des verstorbenen Inwohner
Jean Morins nachgelassene Wittib zu gedachtem Kelse, um Verabfolgung ihres bishero sub curate!»
gebliebenen Vermögens, geziemend bey mir nachgesucht; Alß werden sie Jean Martin, George
Henri und Marie Elisabeth Geschwistere Delmenhorst, oder deren hier ohnbekandte etwaige recht,
rnäsige Erben hiermit edictalitcr dtirt, a dato binnen drey Monaten , so gewiß und ohnfehlbar allhier
vor mir zu erscheinen, als in Entstehung dessen zu gewärtigen, daß ihr Vermögen an ihre darum suolici,
rende obbenahmte Schwester verabfolget werden soll. Cassel dein4. Julii 1768. E. f Robert.
9) Nachdem Johannes Tielemann und dessen Ehefrau zu Leckringhausen, vor ohngefehr Jahresfrist,
heimlich ausgetretten und deren Aufenthalt bisher nicht in Erfahrung zu bringen gewesen ; Alß
werden dieselbe edictaliter hiermit dtirt, um in dem auf den iz. Octob. ». c. ein für attemal
bestimmten Termino perentorio Vormittags NM 9 Uhr allhier vor mit Endsumerschriebenem ohn,
ausbleiblich zu erscheinen, ihrer Entfernung halber sich gebührend zu Mitteilen, oder zu gewärtigen.
Daß