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VII. No*
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f nem Haufe, in der 2ten Etage, z Stuben, z Cammern und 3 Küchen, auf künftige Ostern zusam
men oder einzeln vermiethen, wer dazu Lust hat, kan sich bey ihm melden.
6) .In einem grossen und wohlgelegenen Hanse auf dem Graben ifi bie belle mit oder ohne
. Meubles zu vermiethen und auf Ostern zu beziehen. Es kan auch Stallung, Boden, Chaisen-
Remise und Keller dazu gegeben werden.
7) Auf der hiesigen Oberneustadt in der grau.Landre ihrem Vorderhaus ist die ganze zweyte Etage
bestehet in 4 grossen Stuben, 2 grossen Kammern, eine grosse und eine kleinere .Küche nebst zwey
Kellern und ein Holzftall zu vermiethen, und kan zu Ostern bezogen werden.
8) Es ist ein Logis ohnweit dem Schloß mit Meubles zu vermiethen, welches sogleich kan bezogen
. werden.
9) Es will der Bleicher Augustinus Mosebach das in seinem Garten vor dem neuen Thore, an dem Hrn.
Stallmeister Möhler und dem Hrn. Hospitals-Vogt Lohmaur: gelegene Land vermiethen, wer nun
dazu Lust hat, kan sich bey ihm,auf dem Markt, in des Tobackspiimer-Meisters Jacob Schulzens
Hause, melden.
10) Nahe vor dem Schloß ist eine Stube, vorn heraus, und 2 Kämmen: mit Meubles sogleich zu
bekommen. J
11) 3« einem Hause in der Drinkstrasse ist die dritte, und in der Unterneustadt in der Wittib Beiß-
heimin gewesenen Behausung, die unterste Etage, erstere sogleich, letztere aber auf Ostern, zu ver
miethell. .
12) Bey dem Hrn. Tapezier Diedrich, in der obersten Marktgasse ist die ite Etage mit Meubles,
wie auch Platz für einen Bedienten, zu vermiethen, und kan künftigen Monat bezogen- werden.
13) 24 Acker Land vor dem Müller-Thore, im Caffeller Felde, sind auf 3 oder mehr Jahre zu vermie
then ; wer dazu Lust hat, wolle sich beym Handelsmann Ioh. Helmuth,ol)uwelt demIuden-Bruu-
nen, melden.
14) Am Zwehren-Thore bey Hrn. Siebert ist ein Logis mit Meubles auf Ostern zu haben.
i-5) Es sind in der Frau Obristen Gundelachin Behausung auf dem Graben, die zwey untersten
. Etagen, vorn; und hintenaus, bestehend in sechs Stuben, eine,: Saal, Cammern, Küche, Keller,
Bodens, Platz für Holz zu legen und Hofraum, auf Johanni zu vermiethen; wer nun hierzu Lust
hat, wolle'sich bey der EigenthüMerin selbst melden und die nähern Conditiones erfahren.
VI. Personen, so Bediente verlangen.
1) Es wird in eine stille Haushaltung eine gute Küchenmagd, so im Kochen erfahren, auf Ostern
in den Dienst verlangt.
2) Eine Köchin und eine Magd, welche Nahen, Waschen und Bügeln verstehet, werden gegen gn-
tcn und ihrer Geschicklichkeit nach eingerichteten Gehalt sogleich oder auf Ostern begehrt.
2) Es wird ALgeu einen guten Gehalt und Livre ein Bedienter auf das Land begehrt, so im Rechnen
und Schreibe!: ferm, desgl. auch i» der Aufwartung, Rasiren und Frisiren geübt, und was er
sonst »roch mehr verstehet, so man in dem Haushalt bciiöthiget, solches vermehret seinen Gehalt,
.. darbky muß er mit guten Attestaten seines vorigen Dienstes versehen seyn.