Kasselischc
oW - und Uommercien
Einig.
Mit Hoch- Fürstlich - Hcßischem gnädigsten P RIVIL EG 10
I. Citatio Creditorum*
i) Es hat über des zuBreidenbach, hiesigen Gerichts verstorbenenJohannesKoch und dessen
Wittib Vermögen, wegen überhäufter Schulden, der Concurs erkannt werden müssen,
und terminus ad liquidandum credita, stuf jchierskünstigen Montag den sten May anbe
raumet worden; als werden alle diejenigen, so an ermeldtem Johannes Koch und dessm
Wittib Vermögen einige Forderung zu haben vermeinen, hiermit peremptorie & sub prae
judicio preedusi edictaliter citirt, in praefixo des Morgens von 9 bis 12 Uhr vor hiesigem
Gericht zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquideren, in dessen Entstehung zu gewärtigen,
daß sie damit praduditt werden sollen. Hoof den i2ten Merz 1766.
Mel. Dalwiakijches Samt-Gericht daselbst.
- » - 2) Nach-