oltcey-llnd Uommerclen-Mung.
Mit Hoch-Fürstlich-Heßisthem gnädigsten privilegio
I 7 64 .
2abr
Montag den 24cm December.
52.
© t d cf.
I. Citatio Creditorum*
1) Nachdem nunmehro des verstorbenen Daniel Almeroths von Elmeshagen Vermögen
dessen Erben ausgefolget werden soll. Als können diejenige, so an gedachtem Almeroch
mit Bestand Rechtens etwas zu fordern haben, sich in 'Termino den 24tenJan nächst-
künstig ein vor allemahl bestimt, zu früher Morgenszeit bey hiesigem Gericht melden,
und deren Forderungen unter dem ausdrücklichen Verwarnen wie sich gebühret anzeigen,
daß selbige nach Verlauf dessen, nicht weiter gehöret, sondern das Vermögen denen
Erben ohne ferneren Anstand eingehändiget werden soll. Hoof den 4ten vecembr. 1754.
Adelich von Dallwigksches Gericht daselbsten
2) Alle und jede Lreditores des gewesenen Rockenmüllers, Johannes Cllingers, zu Bei
seförth, werden hiermit edictaliter cirirt, Dienstag den Isten laouarii g.f. dahier, ent
weder in Person, oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, um ihre Forderungen sub
praejudicio praeclusionis behöklg ZU liquidiern. Signatum Malsfeld den zoten Nov. 1764.
von Scholleysische Gerichte dateibsten.
. - z) Nach-