Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1764)

olicey-und Uommmien-Witung. 
Mit Hoch-Fürstlich-Heßischem gnädigsten PRIVILEGIO. 
I 7 64. 
Jahr 
46. 
Stück. 
Montag den mm November. 
Landes-Verordnung. 
Unsern grrädr'g und -günstigen Gruß zuvor, Ehrsahme, gute Gönner! 
Nachdem die Anzeige geschehen, was Massen an einigen Orten die Acker-Leute die 
Früchte aüf dem Felde theils den Knechten statt Lohns übergeben, theils aber aus- 
ser-und innerhalb Landes verkauften, dergleichen Unternehmen aber nicht allem dem Acker 
bau und den llnterthanen selbst zum grollen Nachtheil gereichet, sondern auch denen vor- 
handenen Reichs-evnliicmionen und besonders der Reichs-Policey-Ordnung 1548. 
und rs?7. tit. 19 zuwider ist, mithin demselben schlechterdings nicht nachzusehen stehet; 
So wird hiermit verordnet, daß wann einer oder der andere von Unterthanen sich nicht 
anders zu helfen weiß und zum Verkauf der Früchte aus dem Halm zu schreiten ohnumgäng- 
lich
	        
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