Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1764)

Mit Hoch- Fürstlich - Heßischcm gnädigsten PRIVILEGIO 
Montag den 15 ten October. 
>. - Landes-Verordnung. 
Unsern gnädig und günstigen Gruß zuvor, Ehrsahme/ gute Gönner! 
^^achdem von Unsers gnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Hochsürstl. Durchlaucht 
AN gnädigst resulviret worden, daß hinsüro die kleine Jagd alljährlich den 22ten Febru- 
Mit zugethan werden, dahingegen auf Lamperti-Tag, als den 17. Septembr. im gantzen 
Lande hinwiederum aufgehen, oder, da solcher auf einen Sonntag einfiele, wie sich von 
selbst verstehet, bis aus den darauf folgenden Tag geschlossen bleiben, mithin vor dieser Zeit 
die kleine Jagd nicht exereiret werden soll; So haben Luch solches hiermit ohnverhalten 
wollen, um diese gnädigste Verordnung weniger nicht in dortiger Stadt und Amt zu Je 
dermanns Wissmschafft öffentlich bekannt zu machen, als auch dahin zu sehen, daß darü- 
. ber
	        
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