Mit Hoch- Fürstlich - Heßischcm gnädigsten PRIVILEGIO
Montag den 15 ten October.
>. - Landes-Verordnung.
Unsern gnädig und günstigen Gruß zuvor, Ehrsahme/ gute Gönner!
^^achdem von Unsers gnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Hochsürstl. Durchlaucht
AN gnädigst resulviret worden, daß hinsüro die kleine Jagd alljährlich den 22ten Febru-
Mit zugethan werden, dahingegen auf Lamperti-Tag, als den 17. Septembr. im gantzen
Lande hinwiederum aufgehen, oder, da solcher auf einen Sonntag einfiele, wie sich von
selbst verstehet, bis aus den darauf folgenden Tag geschlossen bleiben, mithin vor dieser Zeit
die kleine Jagd nicht exereiret werden soll; So haben Luch solches hiermit ohnverhalten
wollen, um diese gnädigste Verordnung weniger nicht in dortiger Stadt und Amt zu Je
dermanns Wissmschafft öffentlich bekannt zu machen, als auch dahin zu sehen, daß darü-
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