Kasselische
olttty-undWommemell-Mkung.
Mit Hoch-Fürstlich-Heßischem gnädigsten PRlVILEGIO,
17 64 .
3ahr
Montag den lotenSeptembr.
I. LcüÄnl-Otation.
1) Nachdem der Burg'rmeister Wetor allhier zu Wolffhagen vor einigen Jahren verstor
ben und man also vor nöthig erachtet, dessen Statum paifiwrum zu untersuchen, dazu auch
term. bey hiesigem Stadtgericht den iQten Odobr. schierskünstig pr^figirf ; Als wer
den alle diejenige, welche an besagten Vurgemeister Johann GeorgVietor einige Forde
rung zu haben vermeinen hiermit peremiorie &sub praejudido pradusi edictalicer dkirt, in
prxfixo bei; dem hiesigen Stadtgericht zu erscheinen, ihre Forderung zu liquiden oder
zu gewärtigen, daß sie damit praedudirt werden sollen. Wolffhagen den 2oten August
1764 . Renchmeister famt Lurgemrerster und Rach daselbst.
n. Ci-