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II. Citatio Creditorum*
1) Nachdem einige der Wittib Susannen Iffertin zur Waldau Oreäicvres, bey hiesigem Land.
Gericht einen gewissen vergleich angezeiget und um dessen Gerichts. Bestättigung gebethen
haben, und dann darzu cerminus auf Donnerstag den 2ten August schicrekünfftig anberah.
met ist; Als wird solches hierdurch össentlich bekannt gemacht, damit alle und jede, wel
che etwa sonst noch an gedachter Jssertin gegründete Ansprache haben möchten, in sethanem
«rmui ohnfehlbahr erscheinen und ihre Forderungen li^uicl-ren / widrigenfalß über sie zu
gewärtigen haben, daß sie weiter damit nicht gehöret, sondern der bereits erschienenen 0-2-
ditorum angezeigter Vergleich confirmiret und sonsten allenthalben auf das Verhandelte
dem Befinden nach ergehen soll W. R. Cassel den sten Julii 1764.
lll. Sachen, so ausserhalb Cassel zu verpflichten seynd.
i) Nachdem zu anderweiter Verpachtung der gegen Ende dieses und Anfangs künftigen
Jahrs vscam werdenden HerrschafftlichenVorwercke, Höfe und Mühlen die hiernach
verzeichnte t-icirarions-Termine bey Fürstlicher Kriegs-und Domainen-Cammer in jetzt
laufendem Jahr angeseht worden; nehmlich 1) Wegen der Mühle zu Wolfershausen
Amts Cassel Montag der ite Octobris 2) Wegen des Vorwercks zu Frauensee Don
nerstag der ite Novembris z) Wegen der beyden Mühlen zu Gombett Amts Borcken
Montag der rote Augusti 4) Wegen des Vorwercks Mittelhof mit der Carthaus, Amts
Felßderg, Montag der ste Novembris y) Wegen des Hofs zu Waßmuthshausen Amts
Homberg, Dienstag der 6te Novembris 6) Wegen der sogenannten HeppemVogclsangs-
und Neuen-Mühlen zu Treisa, Donnerstag der 8te Novembris 7) -Wegen des Vor
wercks zu Trendelburg, Donnerstag der 6te Decembris 8) Wegen der Stillerthors,
Meycrey und des neuen Hofs bey Aßbach Amts Schmalkalden, Dienstag der 4 u Sept.
9) Wegen der beyden Vorwercke zu Rückerod und Germerod, Montag der 2te Octa-
bris; Als wird solches hierdurch bekannt gemacht, damit diejenige , welche das eine oder
andere sothaner Macht-Stücke zu übernehmen willens sind , sich in den angezeigten Ter
minendes Vormittags aufFürstlicher Kriegs'Und Domainen-Cammer alhier in Persehn
oder durch gnugsam Bevollmächtigte einfinden und anvorderst sowohl wegen ihres bisheri
gen Verhaltens als daß sie der verlangenden Pfachtung gebührend vorzustehcn und die
deshalb erforderliche hinlängliche Caución nebst denen Invsncarien-Geldern zu berichtigen im
Stande seyen, obrigkeitliche AuestarL» ohne welche niemand zur l-icirarion gelassen werden
kan, vorzeigen, sodann nach Vernehmung derer Macht-Lonäirionen welche sie auch vor
her auf der Kriegs- und Domsinen-Cammer einsehen, anbey sich wegen der eigentlichen
Beschaffenheit derer Macht Stücke in loco bey denen Rentherey-Beamten erkundigen
können/ihr Gebott thun und darauf das weitere erwarten mögen. Cassel den zoten
Juni! 1764. Fmstl. Hessische 2 >rregs und Domamen-Lanimer daselbst.
IV. Sachen, so in-und ausserhalb Cassel zu verkauften seynd.
3) Des Gärtner Komphs beueliM-Erben alhier, wollen ihre zwey Garten, einen vor der
Unter-