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werck Trendelburg, Donnerstag, der 2te Tag dlovembris. 4) Zum Vorwerck Mittel-
hof, Montag, berste Tag Novembr. 0 Zum Hof Waßmuthshausen, Freytag, der
zteTag dlov. 6 ) Zum Vorwerck Mittelsinn, Dienstag/ der7. Tag Novembr. 7. &
8) Zur Stillerthors-Meyerey und Neuen Hof, Donnerstag/ der 9. Tag Novembr. 9)
Am' Neuen Mühlen über Gombett/ Montag, der 2sten Tag Septembris. Ad 10) Zur
Walck- und Oel-Mühte zu Ziegenhayn / Dienstag, der 26. Tag Septembris. n) Zur
Mühlen zu Wolffershausen, Donnerstag, der 28. Tag Septembris. 12) Zur Cappeler
Stein Mühlen, Montaa, der i z. Tag Novembris iz) Zur Neuen Mühlen, i s) Zur
HeppeN'Mühlen/ 16) Zur Vogelfangs-Mühlen, zu Treysa, Dienstag, der 14. Tag
Novemb is, und 14) Zur Alt-Münder Glashütte , der 1 6. Tag dlovembris dieses Jahrs
anberahmet worden;
So wird solches zu dem Ende bekandt gemacht, damit diejenige, welche ein oder das
andere ermeldter Horrschafftlichcn Pfachtstücke zu psachten gesinnet sind, sich in obigen
Uciuuvns-I'erlnmen Vormittags aus Fürstlicher Renth-Cammer entweder in Persohn,
oder durch genugsam Bevollmächtigte, einfinden, und anvorderst ratione ihres bisherigen
Verhaltens sowohl, als daß sie der verlangenden Pfachtung gebührend vorzustehen, und
die deöfalls erforderliche Camion nebst denen lnvsmarien-Geldern zu berichtigen im Stande
seyen, Obrigkeitliche Attestata (als ohne dergleichen niemand zur l-icitation admittiref wer
den kan) produdrcn, sodann, nach Vernehmung derer Pfacht- Condicionen, welche sie
auch vorhero auf der Cammer vernehmen, weniger nicht sich derselben und der eigentlichen
Beschaffenheit derer Pfachtstncke bey denen Rentherey-Beamten jeden Orts erkundigen
können, ihr Geboth thun, und darauf das weitere gewärtigen mögen.
Cassel den Um Tag Junii i7s8.
Fürsil. Hessische Remh-Lammer daselbstem
in. Sachen, so in und um Cassel! zu verkauffen seynd.
i) Es soll brr CLpic-am Vehnin Behausung allster in der Obersten Schäfer-Gasse , zwischen
dem Drechsler-Meister Rhode und Schloffermeister Martin, gelegen, von Obrigkeit und
Amtswegen, an den Meinstbietenden, verkauft werden; Wer nun darauf bieten will,
kan sich aus Donnerstag den 27ien Zulu schierskünfftig, als welcher ein vor allemahl pro
termino dazu bestimt ist, vor hiesigem Stadtgericht, Vormittags gegen 10 Uhr, angeben,
sein Gebott thun und nach dem letzten Glockenschlag der 12 Uhr des Zuschlags gewärtigen.
Sig. Cassel! den roten May 1758.
ex Commiilione Senatus, J. HettNch Stretz.
r) Es ist an einer gangbahren Strassen, ein räumlich Hauß, worauf das Capital stehen
bleiben und versessen werden kan, zu verkauffen.
Z) Der^Weißbinder-Meister Johann Justus Krafft, ist willens, seine zwey Häuser, an
dem Saalwächter Willius, und dem Beckermeister Zahn, gelegen, zu verkauffen; wer
nun zu einem oder anderen Lust hat, kan sich bey ihme angeben und sein Gebott thun.
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