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Lasselische .
BvUy-llO Uommercien-Ieitung.
Mit Hoch - Fürstlich Heßischen gnädigsten PRIVILEGIO.
21.
Stück.
Montag den 2Zten May.
I. Citatio Creditorum.
i) Nachdem des jünqsihin verstorbenen HosiApotheckers Kalckhoffs Erben ab intestato gegenwärtig, um
sich in besagten Hof Apotheckers Nachlaß zu vertheilen, hier versammlet sind, und sich nicht allem
verschiedene Olitores allbereits gemeldet, sondern auch ein und andere Leute Anspruch an einigen Ef
fecten gemacht haben, die Erben gleichwohl nicht wissen können, ob eines jeden Forderung und Anspruch
gegründet und erweißlich seyn möge; Als werden alle diejenigen welche sich vorläufig schon gemeldet so,
wohl, als die welche sich noch zur Zeit nicht angegeben, hiermit auf Dienstag den 24t™ instehendm
Monaths May hiermit citiret, alsdann Vormittags um 10 Uhr auf Fürßl. Hof-Gericht alhier so ge.
wiß entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen zu lt,
quidiren, als zu gewärtigen, daß in Entstehung dessen mentiomrter Nachlaß denen Erben verabfolget werde.
Caffell den 2ten May 1757. _ , „ _ ,
Hoch-Fürst!. Hessisches Hof-Gericht daselbst.