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iit der Euch gnädigst anvertrauten Stadt und Amt, zu jedermanns Nachricht'weniger nicht
öffentlich bekannt zu machen, als auch, vor Euch und Euere Amts-Unterthanen, mit allein
Fleiß dahin zusehen, daß solche Zeit genau beobachtet werde, und bis dahin die kleine Jagd
gäntzlich ausgesetzt bleiben möge. Zn dessen Versetzung verbleiben Euch gnädig und günstig
geneigt. Cassel den i8. Tag Aug. 1755.
SutfH. Hess Regierung daselbstm.
* II. Citationes Creditorum,
r) Nachdem es Fürstlicher Regierung, auf iustamz verschiedener des seel. Cabinets Secretarii
von Lindern nachgelassener Erben Creditorum, gefällig gewesen, unterm sten hujus mir
Endes unterschriebenen zu öffentlicher Vorladung sämmtlicher Gläubiger ad liquidandmn
Credita, und eventualiter im Fall die eingegangenen Hauß-Kaufs-Gelder zu Abführung
derer Schulden nicht hinreichend wären, auch zu dectdixung des prioritiet-puncts Commis-
' fion zu ertheilen, und dann dem zu folge ad liquidandum credita terminus praejudicialis auf
den Iten October praesigiret, und dem impetra tischen Curatori & Conforten unter heutigem
dato das nöthige, und in prresixo gegen die Creditores zu Verhandlung der Gegen Nolh-
durfft geschickt zu erscheinen, eum communicatione Commisiorii bekandt gemacht worden;
^D0 werden sämtliche Creditores, welche an erjagten Erben bereits ausgeklagte, oder son
stige Forderungen haben, hiermit peremtorie citiret, um in dem angesetzten Termino, auf
Fürfll. Regierung coram Commissione zu erscheinen, durch producirung derer schon erstrit
tener Bescheide oder auf sonst zu recht beständige Art ihre Forderungen zu liquidem, im
wiedrigen aber zu gewärtigen, daß sie bey dieser Commiüion nicht ferner gehöret, sondern
die Hauß-Kauf-Gelder an die erschienene Creditores, pnevia, si opus, eorum collocatione
ausgezahlet werden sollen. Sign. Casses den Htcn August 1755.
B. 2t. Gärtner, Regierungs und Consisiorial Secretarius
Vigore Commissionis
2) Nachdem gegen Hennch Rudolph zu Wichdorff wegen vieler ?aüiv - Schulden bey
Fürstlichem Ambt Gudensberg der Concurs erkandt und Terminus ad liquidandum perem-
torius auf Dienstag den I4ten Octobris schierskünftig angesetzt worden; Als werden alle
und jede Creditores, welche an besagtem Henrich Rudolph zufordern haben, dahin edicta-
liter hiedurch citiret, daß sie besagten Tages früher Morgenszeit vor dasigem Ambt ge
schickt erscheinen, und ihre Forderungen liquidiren sollen, mit der Verwarnung, daß
diejenige welche alsdann Contumaciter zurückbleiben werden, mit ihren Forderungen weiter
nichtgchört, sondern damit abgewiesen werden sollen. Gudensberg den 22ten Aug.i7f5.
8ürstl. Ambt daselbst.
III. Sachen, so ausserhalb Cassel zu verpflichten stynd.
i) Nachdem das Herrschafftiiche Vorwerck zu Rangen Ambts Zierenberg zu Petri-Teg
instehenden i7s6ten Jahrs in der Pachtung zu Ende gehet, und dahero bey Fürstlicher
Renth - Cammer zu dessen anderweiten Verpachtung terminus licitationis auf Montag
den I7ten Novembris dieses Jabrs anberahmet worden. So wird solches hiermit bekam
geinacht, damit diejenige, welche sothanes Vorwerck mit Zubehör zu pfachten gesinnet
find, sich in obigem Termino Vormittags auf Fürstlicher Renth-Cammer einfinden, und
anvorderst ratione ihres HWmgen Verhaltens sowohl- als daß sie dieser Pachtung ge-
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