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rv. Sachen / so aaserhalb Cassel zu verpachten seyrrd. I
H.) EssoUdeSHerrschasttl. ^orwnckzu Eoisthagrn nmsämkllchrri darzu ge, I
hörigen, vor WolstKagen, Vründrrsen und Ehrungen gelegenen Aecknn und
Wiesrrr, exclullve dem, dem Reuthm ister rmgrthanem Hagen oder Huven
amSchloßde^gr, so dann der Schästerry , auch denen dis dahin mit Grld dn .
zahlten, nunmehro aber wiederum in Natur zu leisten gut gefundenen Vor- |
rvercks»Orrnsten, inftehrnden Montag dm « 8 Decemdr. bey König!. Fürst!. !
Renth'Carnmrr an den Meistbietenden gegen anreichrnde Sicherheit auf 6. k
Zähre von Petri Tag schierö künsttig anfangend, verpachtet werden, und
können sich diejenige, so dazu Lust Kaden, alsdann des Vormittags gegen * I
Uhr daselbst emf-nden und ihr Gebote thun.
V. Personen / so Bediente verlangen
i.) ES wird allhrrr in Cassel ein Gedienter, so zu seinen fcftönh ! icfren Zähren ge
kommen , doch ohnbrwtrdel, und von gutem alldier bekannten herkommen ist,
welcher bereits Herren grdienet, und mit beglaubten bellaris seines wohl ver-
ha.'tmS versehen ist, gegen hinlänglichen Gold und übrige Unterhaltung, end
weder zumLaguayen mit Eivicc: oder zum Cammer-Laguayrn ohne ELvreewder
auch zumCawmrrdlener, nach Maas undZiel, daß er geschickt ist, und entwe
der im schrrlden und rechnen,oder in ralu-enund kr-ibren nützliche Dienste zu ver
richten weiß verlangt Der Verleger gibt nahen Nachricht.
VI. Personen/so DrmKe verlangen.
z.) Es ist eine Person inreuMuirer sich dry rin oder anderer Hrrrschafft als Qc<*-
Qornus auf Dtnian&t zu engagiren^oDtr auch allhier bey einer,die was abzuschrei
ben hat.
.) Ein sunger Mrnsch,we!cher schon gedicmtvei langt Diensttals Kutscher oder
Reitknecht. Dr: Verleger ertheilt nähere Nachricht hiervon.
VII Nodfication von allerhand Sachen.
».) Nachdem man mit verau^iomrung der Schantzischen MtuWes unfc Effeta,
wormitlaut vorigerWochen Zeitungam vorher verwichenen Montag als den
»7. Nov. der Anfang gemacht werden solle«» ,auS darzu bewegenden Ursachen
annoch einigen Anstandgenommrn; Als wird solches zu jrdermanS Nachricht
brkant gemacht, und soll der eigentliche Tag, so nunmehro darzu bestimmet
werden wird, hirrnrchst kund gemacht werden.
) ES haben dielHillische Erben, ihre zu Hüwmrn AmbtS Trendelburg Jyh^
fallende Frucht-Zinse um und vor eine gewisse summa Geldes verkarsten st
nun jemand etwas, auser denen daraufhafftenden Oneribus» daran zu xrL-
reuüireu , oder einig sonstiges Recht darauf zu haben vrrmrynrt, wolle sich diy
ob.vdachtm Erben ^tanüarario dem Procuratori Herrn Rourius allhier Zeit
Rechtens meiden» j : )