und andern dem publico dienlichen Sachen,
Mit
Ihre» Römgl-Maj inSchweden rc.rc.und Landgraffen zu Hessen
AUergnñdlgssrn privilegio mb Befehl.
Montags, denz.Decembr.i7Z6.
' I LandechVrdmmg.
».) Es haben Ihro Lönigl.Majestat von Schweden , unser Allergnochitzsier Landeo.Fürst und ^err ,
vorige Woche eine Gesinde Ordnung xubiícíren lassen t worin anbefohlen wird.
i.) Denen Bürgern /Bauren und andern aerinacn Leuten , dass sie ihre Kinder ¡ welche sie vu ihrer
Handtbierung / Ackerbau rlnd Haushalt selbst nicht nöthig haben/ober ausser stand seyn / djesribeein Hand-
Cec >- werch