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ihm Schminck und dessen Güter was zu praerendiren vermeynm , bekandt ge
macht wird, um in anderahmtem Tag die Forderungen sob prasjudido zu U-
quidiren , und in entstehung des zum besten des OebLorl, , und Credite»*
rum abzublenden Vergleichs, weitere Verfügung anzuhören.
GudMSberg den 8.^nuar. ryzz.
».Sachen/ ft» mund um Lasie! zu verkauften.
1. )Es wollen die Schrammischen Erben ihre Behausung,so auff dem Marckt zwi
schen dem Herrn Kauffmann Köhlern und Herrn Apotbeckern Wicke gelegen,
nebst einem Gatten vorm Heustädter,Thor im hohlen Weege, zwischen Herrn
Mevl und dem Schlosser Schultzen liegend, um eine gewisse Summa Geldes
vrrkauffen , und seynd schon allbercits auff das Haus 1400. Rkhsr. auff den
Garten aber l^.Rrhlr.gebotten worden. Wer nun barzu Lust und BeUeden
bat ein mehrerS zu geben, kan sich bey denen Erben m lden.
2. ) Es sollen zwey Garten vor dem Ahnabcrge im Frantz-Graben an des Herrn
Regierungs Raht vr. Riesen Seel. Frau Wittib, und dem Loh-Grrber
Plffipp Köhler, so dann denen höllischen Erben gelegen, verkauffl werden.
Desgleichen
z.) Ist den der mittelsten Schantze gegen Herr HaumanuS Garten über ein
Gatttti zu verkaaffen oder zu vrrmiehten.
4. ) beyder obersten oder Reißdergcr Schantze soll ein Gatten, und ein Berg
verkauffc werden; Wer nun zu denen obbemeldten Lust hat, kan bey dcm Ver
leger nähere hach Kt bekommen.
5. ) Ein k ein Clavier, so sehr bequähm Kinder darauff'zu in5ormiren, und grr
wenig gebraucht worden, ist um einen billigen Preist zu verlassen; Der Ver
leger wird den Besitzer melden.
6. ) Künff igen Donnerstag als den ryten will der 5erZeant Löwer in der
* Obersten Gcffe in des Herrn l-iemen3nr Rudolphs Behausung, allerband
Handwercks,Zeug, als Zimmrrmann, Schreiner, Mäurer-und Rriß-Zcug
für Bau-Meister an den Mernsidsttenden verkauffen.
111. Sachen so in Lastet zirvermrehten seyn.
1. ) Cs ist auff dem Werre ein Garten von zwey Acker Land groß gegen dem
Schützen-Hause über gelegen, hichtweniger
2. ) Ein gantzes Haus mit 4.Etagen, und einen Garten vor dem heuen Thor auff
der Hobinen. Item
3. ) Auff dem Brinck für einen vornehmen Herrn oder Haus-Geseffen , zwey
. Stu-