keit erfreulich abstechenden Eifer kamen sie der Aufforderung nach und reichten Ver-
zeichnisse ihrer „Artikel" ein, in denen sie die Schriften namhaft machten, die inzwischen
vergriffen waren und nicht mehr nachgeliefert werden konnten. In Jahresfrist waren die
Nachlieferungen erledigt, und wenn die Landesbibtliothek heute auch für diese Jahre keine
besonders empfindlichen Lücken aufweist, so hat sie das vor allem dem tatkräftigen Vor-
gehen Jakob Grimms zu danken. Daß er sich die Auslieferung seiner Anregung selbst
hatte in die Hand geben lassen, mag auch dadurch veranlaßt worden sein, daß die Re-
gierung den Antrag der Bibliothek in ihrer Verfügung vom 20. Mai 1817 nur oberflächlich
erfaßt und ganz mechanisch die Anordnung vom 13. Mai 1793 wiederholt hatte: die ent-
sprechende Weisung erging nur an die Regierungen in Kassel, Marburg, Hanau, Rinteln
"und an die Universität Marburg - man hatte aber ganz übersehen, daß inzwischen das
Großherzogtum Fulda hinzugekommen war; es bedurfte eines besonderen Antrags vom
15. Dezember, um die Regierung zur „Ausdehnung des Befehls wegen unentgeldlicher Ein-
sendung der im Inland gedruckt werdenden Schriften auch auf die neuen Landestheile
des Kurstaats", d. h. also auf das Großherzogtum Fulda zu veranlassen!
Mit welchen Schwierigkeiten die Bibliothek zu kämpfen hatte, um die aus der
westfälischen Unordnung herrührenden Unklarheiten und Schädigungen zu überwinden,
dafür bietet ein schlagendes Beispiel der Fall des Professors Carl Sachse in Bernburg.
Dieser hatte am 11. April 1808 durch Vermittlung von Johannes von Müller 4 Bände ent-
liehen, die zurückzugeben er sich recht viel Zeit gelassen hat. Offensichtlich hatte er
mehrere Aufforderungen zur Rückgabe unbeachtet gelassen, denn sonst hätte sich Völkel,
dessen Art es nie gewesen ist scharf aufzutreten, nicht gezwungen gesehen, in einem Mahn-
schreiben - wie Sachse in einem Brief vom 16. Oktober 1815 12") sagt - deutlich zu wer-
den und von „'gewissenloser" Handlungsweise, von „Öffentlicher Rüge" und von einer An-
zeige an die Herzogin von Anhalt zu reden. Die Entrüstung, die Sachse hier in einem
recht groben Brief zum Ausdruck bringt, war um so weniger berechtigt, als er selbst zu-
geben mußte, daß das „eingedruckte Zeichen" die Bücher als Eigentum der Kasseler Bi-
bliothek kennzeichne; um so merkwürdiger klingt aber seine Behauptung, er habe bisher
nicht gewußt und erst durch Völkels Mahnbrief erfahren, an wen er die Bücher zurück-
geben könne. Wie sehr die Bibliothek Veranlassung hatte, in allen solchen Fällen scharf
vorzugehen, b'eweist das Ergebnis einer von Jakob Grimm im Sommer 1817 vorgenom-
menen Revision: 130 Werke mit 154 Bänden m), von denen die Mehrzahl nie zurück-
gekommen ist, fehlten infolge des liederlichen Ausleihbetriebes in der westfälischen Zeitr-
Während des 1823-1825 durchgeführten Baues der Universitätsbibliothek zu Mar-
burg wandten sich die dortigen Professoren mit ihren Leihgesuchen an die Kasseler Biblio-
thek und fanden hier, wie Völkel berichtetm), auch stets bereitwilliges Entgegenkommen
und weitgehende Förderung; versagt wurden ihnen nur besonders kostbare Werke mit
zahlreichen Kupferstichen usw. Um auch solche zu bekommen, wandte sich der aka-
demische Senat an den Kurfürsten, sprach aber in seiner Eingabe ganz allgemein von der
Entleihung der in Kassel vorhandenen, in Marburg fehlenden oder z. Zt. unerreichbaren
Werke, sodaß Völkel zunächst die tatsächlichen Vorgänge klären mußte. Da die Ein-
schränkung der Benutzung solcher Werke auf ausdrücklichem landesherrlichcm Befehl be-
ruhte, konnte das Oberhofmarschallamt auch für die Marb'urger Wünsche um so weniger
eine Ausnahme zulassen, als schon deren Versendung eine gewisse Gefährdung be-
120) A. L. B. v, 24.
121) A. L. B. v1, a.
122) A. L. n. v, 2a.