Bibliotheken, ihre besondere Schwierigkeit und besondere Bedeutung hatte. Um sie zu
fördern, verlangte und erreichte Arckenholtz schon bei seinem Amtsantritt, daß das Per-
sonal der Bibliothek um einen „Scribenten" vermehrt wurde; ihm fiel neben den allge-
meinen Obliegenheiten, die sich auf sorgsame Behandlung und Bewahrung der Bestände,
auf die Beachtung der für die Benutzung gegebenen Vorschriften und dergl. mehr er-
streckten, vor allem die Führung der Kataloge -- in Konzept und Reinschrift - zu. Er-
fordert wurde daher außer dem Nachweis, „daß er eine saubere und reine Hand schreibt",
auch genügende Kenntnis der lateinischen und der französischen Sprache. Diese Stelle
wurde am 15. Dezember 1747 dem Johann rWilhelm Wisling übertragen, der sie bis zu
seinem Tode (28. August 1763) innehatte; daneben arbeitete als Registrator Röber, der im
Dezember 1751 starb und 1752 durch den Registrator Johann Daniel Gerlach ersetzt wurde.
In diese Zeit fällt die erste förmliche Zählung der in der Bibliothek vorhandenen
Bücher, die im Oktober 1752 vorgenommen wurde und einen Bestand von 13 341 Bän-
den ergab.
Arckenholtz ließ die Verbindung mit seiner Heimat auch in Kassel nicht abreißen.
Nach der mehrmonatlichen Reise, die er 174617 nach Stockholm unternommen hatte, nahm
er 1754 abermals Veranlassung, sich für längere Zeit dorthin zu begeben. Um die Fort-
führung der Geschäfte zu sichern, ließ er in einem Pro Memoria vom 19.April 1754 7")
eine Zusammenfassung der Vorschriften zurück, die während seiner Abwesenheit zu be-
achten waren. Obenan steht auch hier die Fortführung der Kataloge in den „übrigen
Theilen der Philosophischen und Medizinischen Wissenschaften". Neben einigen weiteren
allgemeinen und auch allerlei Einzelheiten betreffenden Vorschriften wird fürsorglich
eingeschärft, daß im Fall eines Brandes zunächst die Handschriften, und zwar zuerst die
hessischen und darnach die übrigen, sodann die „Vornemste YVerke von den gedruckten
Büchern" zu retten sind. Den Schlüssel zum Handschriften-Zimmer hatte der Oberkäm-
merer Du Rosey in Verwahrung. Wir wissen auch von einem weiteren Aufenthalt, den
Arckenholtz ein Jahrzehnt später in Schweden genommen, haben aber keine Nachricht
über den Anlaß und die Dauer dieser Reise.
Die schwedischen Stände hatten Arckenholtz beauftragt, die Regierungszeit des
verstorbenen Königs Friedrich eingehend darzustellen. Die Vorarbeiten für dieses Werk
hatten ihn wohl öfter nach seiner Heimat geführt, veranlaßten ihn aber auch, daß er am
26. April 1766 den Landgrafen um seine Entlassung bat; stand er doch im 71. Lebensjahr,
und wenn er die übernommene Aufgabe durchführen wollte, mußte er in seiner Heimat
ernsthaft an die Ausarbeitung des Werkes herangehen. Am 6. Juni 1766 wurde ihm der
Abschied unter lebhafter Anerkennung seiner Verdienste bewilligt - als äußeres Zeichen
dieser Anerkennung durfte er ein Porträt des Landgrafen Friedrichs II., von Tischbein
gemalt, in seine Heimat bringen B").
6. Die „Revolution der Casselschen Bibliothek".
Der Umzug in das Museum Fridericianum.
Ehe Arckenholtz aus seinem Amte, das er zwei Jahrzehnte hindurch mit voller
Hingabe und schönstem Erfolg geführt hatte, schied, konnte er noch einen neuen Beamten
einführen, dessen Anstellung sich als für die spätere Entwicklung der Bibliothek außer-
79) A. L. B. II, 6.
80) M. St. A. Casseler Geh-Rats-Akten. O. St. S. 7315. Nr. 9678,