ausgeführt sehen möchte. Da gleichzeitig von Rinteln der {Wunsch übermittelt wurde,
bei der Ablgabe von Doppelstücken aus der Fürstlichen Bibliothek bedacht zu werden,
ordnete Landgraf Friedrich am 13. November 1760 an, daß nunmehr die nach dem Testa-
ment Sennings nach Marburg gehörenden Doppelstücke dorthin abzugeben, die in der
Fürstlichen Bibliothek selbst vorhandenen aber zwischen den Universitäts-Bibliotheken in
Marburg und Rinteln zu teilen seien. Die Ausführung dieser Anordnung hat sich aber
- offenbar infolge der Kriegswirren - noch einige Jahre hingezogen: erst am 28. Dezem-
ber 1763 kann die Universität Marburg den Empfang von 398 Werken mit 597 Bänden be-
stätigen; hiervon waren Doppelstücke aus der Fürstlichen Bibliothek 178 Werke mit 195
Bänden, aus der Bibliothek des Prinzen Georg 118 Werke mit 273 Bänden undaus Sennings
Bibliothek 102 Werke mit 139 Bänden 77).
Die Universität Rinteln hatte ebenfalls ihre Wünsche angemeldet und am 7. Januar
1760 um Überlassung von Doppelstücken, „so zu denen sogenannten schönen Wissen-
schaften gehören", gebeten; hiervon seien weder Bestände vorhanden noch die Mittel,
um sie zu beschaffen. Am 24. Januar übersendet Arckenholtz zwei Listen, die eine wieder
mit den 1723 zurückgebliebenen, die andere mit Doppelstücken aus der Kalckhoffschen
Erwerbung. Die Ausfolgung der ausgewählten Werke zog sich auch diesmal in die Länge:
erst am 16.April 1763 und am 4. April 1764 konnte der Bintelner Bibliothekar Funck den
Empfang von insgesamt 215 Werken mit 282 Bänden bestätigen 76).
Auch gelegentliche kleinere Aderlasse blieben der Bibliothek nicht erspart - beson-
ders das Archiv zeigte sich immer geneigt, seine Bestände aus denen der Bibliothek zu er-
gänzen. Daß ihm am 16. April 1754 siebzehn Original-Urkunden und Briefe aus dem 13. bis
16. Jahrhundert überlassen wurden, findet in der Zweckbestimmung der beiden Anstalten
seine wohlbegründete Erklärung. Um so weniger zwingend war es aber, daß genau ein
Jahr darauf, am 16.April 1755, 27 Bände aus dem handschriftlichen Nachlaß Schminckes
an das Archiv abgegeben werden mußten, darunter seine Excerpta ad historiam Hassiacam,
sein Codex diplomaticus Hassiacus u. a. m.l 77) Auch die Hofbibliothek verschmähte solche
Wege nicht und ließ sich am 19. Januar 1765 insgesamt 131 Pläne und Karten von der grö-
ßeren Schwester herausgeben, die aus dem Nachlaß des Prinzen Georg stammten 78). Diese
Übereignung war zweifelsfrei ein Verstoß gegen das Senningsche Testament, das durchaus
eindeutig zum Erben einstezte „des hiesigen Hochtfürstlichen Hauses Bibliothec, worüber
der Herr Rath Arckenholtz die Direction dermahlen führet".
Von einer Benutzung der Bibliothek wissen wir für diese Zeit recht wenig. Am
sichersten bezeugt sind die - auch nicht sehr zahlreichen - Gesuche auswärtiger Gelehr-
1er um Benutzung von Handschriften, die recht umständlich Behandelt, dann aber meistens
genehmigt wurden. Für eine Benutzung durch Entleihen von Büchern sind Unterlagen
nur ganz vereinzelt vorhanden. Immerhin muß sie stattgefunden haben, da die Vorschrift,
kein Buch ohne Quittung auszugeben, mehrfach in Erinnerung gebracht wird. Das Fehlen
solcher Unterlagen - an die Führung irgendwelcher Statistiken dachte man noch nicht --
ist auch nur natürlich, da die ausgestellten Quittungen" bei Rückgabe der Bücher wieder
ausgehändigt wurden.
Die in der Bibliothek geleistete Arbeit galt vor allem der Herstellung und Fort-
führung eines zuverlässigen Katalogs - eine Aufgabe, die angesichts der gerade in dieser
Zeit recht zahlreichen Erwerbungen, sei es von Einzelerscheinungen, sei es von ganzen
75) A. L. B. XIV, 10.
76) A. L. B. x1v,7.
77) A. L. B. XIV, 9.
7a) A. L. B. XIV, 16.
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